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StVO-Novelle 2021, das sind die geplanten Änderungen, oder: „Andi“ wird es schon richten

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Sie ist ja schon über die Ticker gelaufen, die gestrige Einigung der Verkehrsminister der Länder mit dem „Bundes-Andi“ – ja, den gibt es noch 🙂 . Es geht um die Reparatur der im vorigen Jahr gescheiterten StVO-Novelle 2020. Da hatte man sich ja nicht auf eine Reparatur einigen können. Jetzt aber geht es. Man merkt: Das Ende der Legislaturperiode ist in Sicht.

Folgende Änderungen sind dann wohl geplant:

  • Die Erweiterung/Erhöhung der Fahrverbote ist vom Tisch.dafür gibt es höhere und zum Teil neue Geldbußen, und zwar:
    • Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe „kostet“ künftig bis zu 110 EUR.
    • Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 EUR angehoben.
    • Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeplatz (oder für Carsharing-Fahrzeuge) zuparkt, wird mit 55 EUR verwarnt.
    • Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung auf bis zu 100 EUR.
    • Das „ganz normale“ Knöllchen „kostet“ künftig nicht mehr bis zu 15 EUR, sondern bis zu 55 EUR.
    • Das Durchfahren oder Nichtbilden einer Rettungsgasse „kostet“ künftig zwischen 200 und 320 EUR Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot.
    • Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 EUR.
    • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 EUR mit bis zu 100 EUR Geldbuße geahndet.
    • Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren „kostet“ künftig nicht mehr 20 EUR, sondern bis zu 100 EUR.
    • Geschwindigkeitsübertretungen werden höher geahndet. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.
    • Die neuen Geldbußen für überhöhte Geschwindigkeiten innerorts:
      Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 EUR (bisher 15 EUR)
      11 bis 15 km/h zu schnell: 50 EUR (bisher 30 EUR)
      16 bis 20 km/h zu schnell: 70 EUR (bisher 35 EUR)
      21 bis 25 km/h zu schnell: 115 EUR (bisher 80 EUR)
      26 bis 30 km/h zu schnell: 180 EUR (bisher 100 EUR)
      31 bis 40 km/h zu schnell: 260 EUR (bisher 160 EUR)
      41 bis 50 km/h zu schnell: 400 EUR (bisher 200 EUR)
      51 bis 60 km/h zu schnell: 560 EUR (bisher 280 EUR)
      61 bis 70 km/h zu schnell: 700 EUR (bisher 480 EUR)
      Über 70 km/h zu schnell: 800 EUR (bisher 680 EUR)
      Außerorts:
      Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 EUR (bisher 10 EUR)
      11 bis 15 km/h zu schnell: 40 EUR (bisher 20 EUR)
      16 bis 20 km/h zu schnell: 60 EUR (bisher 30 EUR)
      21 bis 25 km/h zu schnell: 100 EUR (bisher 70 EUR)
      26 bis 30 km/h zu schnell: 150 EUR (bisher 80 EUR)
      31 bis 40 km/h zu schnell: 200 EUR (bisher 120 EUR)
      41 bis 50 km/h zu schnell: 320 EUR (bisher 160 EUR)
      51 bis 60 km/h zu schnell: 480 EUR (bisher 240 EUR)
      61 bis 70 km/h zu schnell: 600 EUR (bisher 440 EUR)
      Über 70 km/h zu schnell: 700 EUR (bisher 600 EUR)

Das soll dann noch in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag und den Bundesrat. Hoffen wir mal, dass der „Bundes-Andi“ das auf die Reihe bekommt. Er sollte ja an sich vom letzten Mal wissen, worauf man achten muss. Zitiergebot Andi, Zitiergebot.

Meine Quelle war „Autobild“ – so stand es aber auch bei uns in der regioanlen Presse. Ich habe die „Autobild“ allerdings an zwei oder drei Stellen geändert/berichtigt. Denn es geht nicht um „Geldstrafen“, sondern um „Geldbußen“. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.