StVO-Novelle 2021, das sind die geplanten Änderungen, oder: „Andi“ wird es schon richten

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Sie ist ja schon über die Ticker gelaufen, die gestrige Einigung der Verkehrsminister der Länder mit dem „Bundes-Andi“ – ja, den gibt es noch 🙂 . Es geht um die Reparatur der im vorigen Jahr gescheiterten StVO-Novelle 2020. Da hatte man sich ja nicht auf eine Reparatur einigen können. Jetzt aber geht es. Man merkt: Das Ende der Legislaturperiode ist in Sicht.

Folgende Änderungen sind dann wohl geplant:

  • Die Erweiterung/Erhöhung der Fahrverbote ist vom Tisch.dafür gibt es höhere und zum Teil neue Geldbußen, und zwar:
    • Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe „kostet“ künftig bis zu 110 EUR.
    • Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 EUR angehoben.
    • Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeplatz (oder für Carsharing-Fahrzeuge) zuparkt, wird mit 55 EUR verwarnt.
    • Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung auf bis zu 100 EUR.
    • Das „ganz normale“ Knöllchen „kostet“ künftig nicht mehr bis zu 15 EUR, sondern bis zu 55 EUR.
    • Das Durchfahren oder Nichtbilden einer Rettungsgasse „kostet“ künftig zwischen 200 und 320 EUR Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot.
    • Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 EUR.
    • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 EUR mit bis zu 100 EUR Geldbuße geahndet.
    • Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren „kostet“ künftig nicht mehr 20 EUR, sondern bis zu 100 EUR.
    • Geschwindigkeitsübertretungen werden höher geahndet. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.
    • Die neuen Geldbußen für überhöhte Geschwindigkeiten innerorts:
      Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 EUR (bisher 15 EUR)
      11 bis 15 km/h zu schnell: 50 EUR (bisher 30 EUR)
      16 bis 20 km/h zu schnell: 70 EUR (bisher 35 EUR)
      21 bis 25 km/h zu schnell: 115 EUR (bisher 80 EUR)
      26 bis 30 km/h zu schnell: 180 EUR (bisher 100 EUR)
      31 bis 40 km/h zu schnell: 260 EUR (bisher 160 EUR)
      41 bis 50 km/h zu schnell: 400 EUR (bisher 200 EUR)
      51 bis 60 km/h zu schnell: 560 EUR (bisher 280 EUR)
      61 bis 70 km/h zu schnell: 700 EUR (bisher 480 EUR)
      Über 70 km/h zu schnell: 800 EUR (bisher 680 EUR)
      Außerorts:
      Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 EUR (bisher 10 EUR)
      11 bis 15 km/h zu schnell: 40 EUR (bisher 20 EUR)
      16 bis 20 km/h zu schnell: 60 EUR (bisher 30 EUR)
      21 bis 25 km/h zu schnell: 100 EUR (bisher 70 EUR)
      26 bis 30 km/h zu schnell: 150 EUR (bisher 80 EUR)
      31 bis 40 km/h zu schnell: 200 EUR (bisher 120 EUR)
      41 bis 50 km/h zu schnell: 320 EUR (bisher 160 EUR)
      51 bis 60 km/h zu schnell: 480 EUR (bisher 240 EUR)
      61 bis 70 km/h zu schnell: 600 EUR (bisher 440 EUR)
      Über 70 km/h zu schnell: 700 EUR (bisher 600 EUR)

Das soll dann noch in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag und den Bundesrat. Hoffen wir mal, dass der „Bundes-Andi“ das auf die Reihe bekommt. Er sollte ja an sich vom letzten Mal wissen, worauf man achten muss. Zitiergebot Andi, Zitiergebot.

Meine Quelle war „Autobild“ – so stand es aber auch bei uns in der regioanlen Presse. Ich habe die „Autobild“ allerdings an zwei oder drei Stellen geändert/berichtigt. Denn es geht nicht um „Geldstrafen“, sondern um „Geldbußen“. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

8 Gedanken zu „StVO-Novelle 2021, das sind die geplanten Änderungen, oder: „Andi“ wird es schon richten

  1. RichterimOLGBezirkMuenchen

    Wenn die Punktegrenze bei 60 bleibt, kommen jetzt also zukünftig auch alle mit 16 drüber mit ihrem Einspruch daher. Die Bußgeldrichter werden sich vor Freude überschlagen :-/

  2. Klein

    Guten Tag,
    ich kann hier nur wenig nachvollziehen. Insbesondere das „bis zu“ ist erstaunlich nichtssagend. Nach der derzeit schon vorliegenden Novelle „kostet“ Parken in zweiter Reihe „bis zu 110 Euro“. Der Grundtatbestand wäre jeweils interessant. Auch das Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte ist doch bereits auf 55 Euro. Das „ganz normale Knöllchen“ lag doch bisher schon über „bis zu 15 Euro“, sondern „bis zu 50″Euro (z. B. Haltverbot > 3 Stunden mit Behinderung). Wichtig wäre für den Vollzug, die Fehler aus dem BKat zu eliminieren. Zum Beispiel der, dass der erhöhte Satz für Geisterradler nur dann angesetzt werden kann, wenn in richtiger Richtung keine Benutzungspflicht vorliegt. Wer bei Zeichen 237, 240 und 241 links radelt zahlt nur 20 Euro, da die Tatbestände mit Bezug auf Paragraph 2 bei vorliegender Beschilderung zurückstehen. Neu im Vergleich zur Novelle von letztem Jahr ist nur sehr wenig, oder täusche ich mich?

  3. Feller

    Es sieht hiernach so aus, als sei es künftig günstiger in der Feuerwehrzufahrt zu parken, als auf dem Gehweg. Und noch deutlich günstiger als auf dem Gehweg wird es, wenn ich den Schwerbehindertenparkplatz unerlaubt nutze. Klingt durchdacht. Oder?

  4. Paul

    Da es sich um eine Rechtsverordnung handelt, dürfte eine Beteiligung des Bundestages nicht erforderlich sein.

  5. CapSub

    So wie es (auch schon 2020) veröffentlicht wurde, gilt auch die Größenordnung 16 – 20 km/h weiterhin: kein Punkt. Da man die 55 € jedoch überschreitet, kommen von den Bußgeldstellen wohl jedes Mal + 28,50 € „Aufschlag“ hinzu. Warum hat man die Verwarngelder nicht so gelegt, dass das Höchstmaß ausgeschöpft wird? Bspw. 25/40/55 igo und 20/35/50 ago – es wäre so einfach gewesen. Die gerne herangezogenen Niederlande verringern (!) ihre Strafen für niedrige OWis übrigens momentan, während die groben Verstöße härter sanktioniert werden. Das deutsche Konzept versucht es genau umgekehrt.

    Und wie ebenfalls schon 2020 soll es (erheblich) günstiger sein, bestimmte Überschreitungen mit einem Lkw > 3,5 t zu begehen; 11 – 15 km/h: 30 €, das soll nicht geändert werden.

    Welche „Verhältnismäßig“ Herr Scheuer hier also gewahrt sieht, bleibt mir zumindest im Sektor Geschwindigkeit unklar. Als ob von einem Pkw mit 11 km/h zu viel eine größere Gefahr ausgeht als von einem 40-Tonner.

  6. CapSub

    Nachtrag: ich muss meine Aussage bzgl. > 3,5 t zurückziehen, ich war eine Seite zu weit gerutscht. Tatsächlich ist dieser Fauxpas erkannt und zumindest angegangen worden.

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