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Gewerbsmäßigkeit

Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit ist in der Praxis besonders häufig als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall als Strafrahmenverschiebung von Bedeutung, etwa beim Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB und beim BtM-Handel (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG).

Nach allgemeiner Ansicht handelt es sich um ein subjektiv zu definierendes Merkmal. Erforderlich ist die Absicht, sich durch die wiederholte Tatbegehung desselben Delikts (beabsichtigtes Mittel) eine nicht vorübergehende Einkommensquelle von einigem Umfang und einiger Dauer (beabsichtigter Zweck) zu verschaffen (eingehend Deutscher StRR 2009, 168).

Auf der Grundlage nimmt der BGH, Beschl. v. 02.02.2011 – 2 StR 511/10 im Anschluss an BGH NJW 2009, 3798 zur Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung Stellung und verneint die mangels Absicht wiederholte Tatbegehung.

Lesetipp zur Sicherungsverwahrung

Hinweisen will ich kurz eben auf den Beitrag des Kollegen Kotz aus StRR 2011, 44, ein erster Überblick zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung und zum Therapieunterbringungsgesetz. Steht bei Heymanns Strafrecht – an den neuen Namen muss man sich erst mal gewöhnen 🙂 – oder bei Strafrecht Online – das geht besser 🙂

Lesetipp: Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen – Was kann der Verteidiger verdienen – Beitrag aus StRR 2011, 13

Auf meiner HP www.burhoff.de ist heute der Beitrag aus StRR 2011, 3: „Die anwaltlichen  Gebühren in Verfahren betreffend die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen“ eingestellt worden. So ganz viel Verfahren wird es nach den neuen Regelungen im IRG noch nicht geben. Aber man/der Verteidiger kann ja schon mal schauen, was es in dem Bereich zu verdienen gibt.

Lesetipp: Beitrag zum Pflichtverteidiger für den Inhaftierten, StRR 2011, 4

In StRR 2011, 4 haben wir einen Beitrag zu § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO, und zwar zur Frage, ob die Vorschrift nur verfahrensbezogen ist oder auch die Inhaftierung in anderen Verfahren erfasst, wie das OLG Frankfurt und das LG Itzehoe – über beide Entscheidungen habe ich hier schon berichtet – meinen.

Die Autoren – ein RiAG und (s)ein Referendar sind anderer Auffassung. Die Argumente muss man mal gelesen haben, um im Verfahren vortragen zu können. Daher hier der Link.

Lesetipp: Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat

Für einen Monat steht zum kostenlosen Download bereit auf der Startseite von LexisNexis Strafrecht der Beitrag von Rechtsanwalt L.Krawczyk, Bielefeld, aus StRR 2010, 451: „Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat“. Das ist ja eine Thematik, die in der Praxis immer wieder von Bedeutung ist.