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Sonntagswitz: Heute Beamtenwitze

© Teamarbeit - Fotolia.com

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Das Posting Beamtenwitze und ihre Wahrheit im Blog „Talent Rocket Jura“ hat mich auf die Idee gebracht, mal wieder nach Beamtenwitzen zu suchen. Dazu habe ich ja auch schon länger nichts mehr gepostet. Also dann hier – ich weiß, ich weiß, kann man mit anderen Berufsgruppen sicherlich auch machen….

Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang.

Fragt der eine den anderen: „Und, kannst du auch nicht schlafen?“


und dazu passt:

Sagt der Beamte morgens zu seiner Frau:

„Schatz, mach doch bitte den Kaffee nicht wieder so stark. Gestern hab ich im Büro kein Auge zugekriegt.“


Treffen sich zwei Beamte auf dem Flur.

Sagt der eine zum anderen: „Was ist, machen wir jetzt Mittag, oder schlafen wir gleich durch?“


und dann nochmal:

Ein Amerikaner, ein Engländer und ein deutscher Beamter: Der Amerikaner ist blind, der Engländer sitzt im Rollstuhl und der deutsche Beamte hat einen gebrochenen Arm.

Plötzlich steht Jesus vor ihnen und fragt, was er für sie tun kann.

Der Amerikaner sagt, daß er wieder sehen möchte. Jesus streicht ihm über die Augen und der Amerikaner kann wieder sehen.

Dann streicht Jesus dem Engländer über die Beine und der Engländer kann wieder gehen.
Sagt der deutsche Beamte: „Bevor du jetzt irgendetwas machst, denk daran, ich bin noch vier Wochen krankgeschrieben.“

Sonntagswitz: Heute kuriose Einlassungen: Der Totschläger als Sexspielzeug“, „der Hase war schuld“ und: Was ist ein „Baumunfall“?

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Die Reihe der Sonntagswitze 2016 eröffne ich heute mit kuriosen Einlassungen im Straf- und Bußgeldverfahren. Und das sind – für mich:

  • Zunächst mal dieEinlassung des Angeklagten, über die der BGH im BGH, Beschl. v. 04.02.2015 – 2 StR 4141/14 berichtet hat. Das war der Angeklagte u.a. „wegen unerlaubten Besitzes eines in Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 genannten Gegenstands „Totschläger)“ verurteilt worden. Dazu ist aus dem BGH-Beschluss zu entnehmen:

„Nach den Feststellungen im Fall II. B. der Urteilsgründe ist im Rahmen der Durchsuchung am 9. Mai 2014 in der Wohnung des Angeklagten ein Totschläger sichergestellt worden. Das Landgericht hat zwar die dazu abgegebene Einlassung des Angeklagten, es habe sich um ein von ihm und seiner Ehefrau genutztes Sexspielzeug gehandelt, rechtsfehlerfrei für widerlegt erachtet;….“ . Da gilt dann: Jedem Tierchen, sein Plaisierchen ….., oder: Wenn man es mag…

  • Die zweite kuriose Einlassung kommt aus dem OWi-Bereich. Mit ihr hatte sich das AG Lüdinghausen im AG Lüdinghausen, Urt. v. 19.01.2009 – 19 OWi -89 Js 1880/08-170/08 – zu befassen. Da ging es um die Beeinflussung einer Geschwindigkeitsmessung durch einen Hasen.Der Betroffene hatte einen Messfehler des Geschwindigkeitsmessgeräte behauptet und dazu ausgeführt:

„Ich war auf der oben genannten Straße mit ca. 75-80 km/h unterwegs als ich am rechten Straßenrand einen Hasen bemerkte, der für eine kurze Zeit meine Aufmerksamkeit auf sich zog. Nach ein paar Metern raste der Hase nach vorne und überquerte einige Meter vor meinem Fahrzeug die Straße, so dass ich ihn aus den Augen verlor. Dieses Ereignis muss die Messung zu meinem Nachteil beeinflusst haben.“

Damit setzt sich das AG dann auseinander und meint dazu: Wie bereits oben dargestellt, ist auf dem Messfoto ein Hase nicht zu erkennen, sondern vielmehr das Fahrzeug des Betroffenen. Zudem ist auf der Gegenfahrbahn unmittelbar im Bereich vor der Front des Betroffenen ein entgegenkommendes Fahrzeug erkennbar, so dass eine Überquerung der Fahrbahn durch einen Hasen nach Einschätzung des Gerichtes nicht glaubhaft ist, sondern als bloße Schutzbehauptung des Betroffenen zu werten ist. Ein unmittelbar vor dem Fahrzeug des Betroffenen querender Hase müsste nämlich auch eigentlich aufgrund der zwei sich begegnenden Fahrzeuge „unter die Räder“ gekommen sein. Hiervon hat der Betroffene allerdings nichts berichtet.

Im Übrigen bewegen sich Hasen üblicherweise nicht mit Geschwindigkeiten von nahezu 100 km/h. So heißt es etwa in einem Im Internet unter http://www.vu-wien.ac.at/i128/pub/weidwerk/valencak%20ruf%205-2005.pdf frei abrufbaren Beitrag „Wildtiere: Schnelligkeit entscheidet!“ der renommierten Wissenschaftler Mag. Teresa Valencak und Univ.-Prof. Dr. Thomas Ruf, erschienen in der Zeitschrift Weidwerk 5/2005 zur Geschwindigkeit von Hasen:…“

  • Und dann habe ich noch den OLG Oldenburg, Beschl. v. 14.12.2015 – 2 Ss OWi 297/15, übr den ja schon in verschiedenen Blogs berichtet worden ist, von dem es aber bislang nur eine Pressemitteilung gibt, der Volltext also noch nicht vorliegt. In dem Verfahren ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung und das in Niedersachen eingeführte Zusatzschild „Baumunfall“. Der Betroffene hatte die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h auf der Landstraße, die in Verbindung mit dem Schild „Baumunfall“ angeordnete war, für unwirksam gehalten. Begründung – so die PM: Ein Verkehrsteilnehmer könne auf die Idee kommen, dass die Geschwindigkeit nur dann 70 km/h betrage, wenn ein Fahrzeug vor einen Baum gefahren sei.

Dazu das OLG – zitiert nach der PM: „Der Senat für Bußgeldsachen entschied, dass das angeordnete Tempolimit nicht unwirksam sei. Das Zusatzschild weise auf die Gefahr von Baumunfällen als Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Eine andere Auslegung komme nicht ernsthaft in Betracht. Ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer gehe nicht davon aus, dass das Tempolimit nur dann gelte, wenn ein Fahrzeug vor einen Baum gefahren sei. Er komme auch nicht ernsthaft auf die Idee, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung nur dann zu beachten habe, wenn mitten auf der Fahrbahn ein Baum stehe, oder er nicht mit einer höheren Geschwindigkeit als 70 km/h gegen einen Baum fahren dürfe. Dass das Zusatzzeichen „Baumunfall“ nicht in der Straßenverkehrsordnung aufgeführt sei, sei mangels abschließender Regelung der Gefahrenzeichen unerheblich.“

Na ja: Zumindest kreativ – beide 🙂 .

Sonntagswitz: Heute die Top-Ten-Witze 2015

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Heute, am ersten Sonntag des neuen Jahres, gibt es keinen „normalen“ Sonntagswitz, sondern  – wie in den Vorjahren – die Top-Ten der Sonntasgwitze aus dem Jahr 2015 (hier dann nochmal das Jahr 2014: Sonntagswitz: Heute die Top-Ten-Witze 2014). Das Ranking war ebenfalls nicht so ganz einfach zu erstellen, da mir ja die schöne Statistik von JetPack nicht mehr zur Verfügung steht. Ich habe mich dann einfach nach den Klicks gerichtet, die die Beiträge im vergangenen Jahr bei JurBlogs bekommen haben. Das dürfte im Großen und Ganzen passen.

1.Sonntagswitz: Heute zum Winter, zwei auch mit Jura25.01.2015
2.Sonntagswitz: Heute mal Anwaltswitze01.03.2015
3.Sonntagswitz: Mal wieder zu Juristen…..18.10.2015
4.Sonntagswitz: Loriot lebt!!!, oder: Die Drei mit den Doppelnamen26.04.2015
5.Sonntagswitz: Heute zu Rauchern/Nichtrauchern31.05.2015
6.Sonntagswitz: Heute mal (nur) zu Kindern01.11.2015
7.Sonntagswitz: Heute ist Muttertag10.05.2015
8.Sonntagswitz: Heute mal ein wenig zu Politikern07.06.2015
9.Sonntagswitz: Heute über Schule, Lehrer und Schüler16.08.2015
10.Sonntagswitz: Heute – natürlich – Kreuzfahrt17.05.2015

Ganz interessant, dass auch in diesem Jahr die Witze am besten gelaufen sind, die mit Juristen zu tun haben. Na ja, Lehrer gehen auch immer 🙂 .

Sonntagswitz: Am letzten Sonntag des Jahres: Steuer und Steuerbeamte

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Heute dann am letzten Sonntag des Jahres gibt es dann wieder „normale“ Witze – und ich hoffe ohne große Diskussionen, außer vielleicht über die Qualität. Eigentlich sollte es ja Ostfriesenwitze geben, da ich aber (noch) nicht auf der Insel bin, geht das nicht. Also habe ich eine andere Thematik gesucht und gefunden. Hatte ist zwar – glaube ich – auch schon mal, macht aber auch immer wieder Freude 🙂 : Die Steuer, gerade jetzt am Jahresende

Beim Psychiater: „Herr Doktor, ich habe Immer den gleichen furchtbaren Traum.
Ich sitze splitternackt auf einem Felsen und aus dem Meer kommt ein grässliches Ungeheuer, das mir die Eingeweide aus dem Körper nagt.“ erzählt der Patient.
Der Psychiater meint: „Sie brauchen keinen Psychiater, sondern nehmen Sie sich einen Steuerberater!“


Es schrieb der Steuerzahler:
„Sehr geehrter Herr Finanzbeamter, meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung, und macht ständig Sonderausgaben. Ich möchte sie gern absetzen. Sagen Sie mir bitte wie und wo…“


Auf der Kirmes: Der bullige Catcher zerquetscht vor den Augen des begeisterten Publikums im Kirmeszelt eine Zitrone, bis er keinen Tropfen mehr herausbekommt:
Der Direktor ruft dann: „Damen und Herren, hoch verehrtes Publikum. Wenn es jetzt noch jemand schafft, aus dieser Zitrone nur noch einen einzigen Tropfen herauszubekommen, dann zahle ich demjenigen sofort 500 € bar auf die Hand!“
In der letzten Reihe meldet sich ein schmächtiger älterer Herr, wird auf die Bühne gebeten und fängt an, die zerquetschte Zitrone zu bearbeiten. Tatsächlich gelingt es ihm, noch zwei Tropfen herauszubekommen.
Fragt der bullige Catcher sichtlich irritiert und verblüfft das schmächtige Kerlchen: „Donnerwetter, was machen Sie denn von Beruf?“
„Ich bin Betriebsprüfer!“


Der Zollbeamte beugt sich an der Grenze ins das offene Fenster des Autos und fragt: „Alkohol, Zigaretten?“
„Nein, zweimal Kaffee bitte!“


Auf dem Finanzamt:
„Wann kann ich Urlaub nehmen?“
„Sie sind hier doch gar nicht beschäftigt.“
„Aber ich arbeite fast nur für Sie!“


In dem Sinn dann einen guten Start in die letzte (Rest)Woche des Jahres 2015……

Sonntagswitz: Dann heute am 4. Advent noch einmal zu Weihnachten, mit Blondinen…..

© Matthias Enter - Fotolia.com

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Am 4. Adventssonntag gibt es dann noch einmal Weihnachtswitze, bevor dann in der kommenden Woche wieder das „normale Programm“ läuft. Hier also dann:

„Weihnachtsmann: „Wer mir ein kurzes Gedicht aufsagt, bekommt ein kleines Geschenk und wer mir ein langes Gedicht aufsagt, bekommt ein großes Geschenk“.
Kommt der erste: „HIGHHUBADIDAA“.
Weihnachtsmann:“… und wer mich verarscht, kriegt gar nichts!“


Fragt der kleine Junge, dessen Schwester sich an Weihnachten verloben will seinen Vater: „Was ist denn eigentlich eine Verlobung?“
Der Papa erklärt: „Eine Verlobung ist, wenn dir der Weihnachtsmann ein Fahrrad schenkt, du aber erst zu Ostern damit fahren darfst.“
Der kleine Junge: „Aber ein wenig klingeln wird man ja schon vorher dürfen.“


Er hat ihr ein Handy zu Weihnachten geschenkt und versucht nun, sie beim Einkaufen zu erreichen.
Es klappt.
„Heinz“, ruft sie erstaunt ins Handy, „woher weißt du, dass ich gerade  im Supermarkt bin ?“


Eine Blondine will zu Weihnachten eine Gans zubereiten.
Nach einer gewissen Zeit ruft der Ehemann seiner blonden Frau zu: „Schatz, wie weit bist du mit der Weihnachtsgans?“
Ruft sie aus der Küche zurück: „Mit dem Rupfen bin ich fertig, jetzt muß ich sie nur noch schlachten.“


Eine Blondine zur anderen: „Mein Mann will mir zu Weihnachten ein Schwein schenken.“
 „Das sieht ihm ähnlich.“
„Wieso? Hast du es denn schon gesehen?