so hat ein Kollege aus Berlin sein Posting im Forum bei LexisNexis Strafrecht getitelt. In der Sache schreibt er dann:
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„wie ich gerade feststellen durfte, scheint bei Rechtspflegern in Berlin ein neuer Trend „in“ zu sein, dem es Einhalt zu gebieten bedarf:
In einer vollkommen „normalen“ Beiordnung beim AG, mit HV und anschließender Rechtskraft wurde mir die Verfahrensgebühr VV. 4106 abgesetzt mit der Begründung, „das erste Mandantengespräch und die AE sei von der GG abgegolten, danach folgte der Termin“.
In meiner Erinnerung habe ich vorgetragen, daß es nicht nur ein Gespräch mit dem Mandanten gab, sondern mehrere Telefonate zur Vorgehensweise (dazu auch mit dem Vorsitzenden zu möglicher Verständigung) und eine längere persönliche Besprechung, ich außerdem den Mandanten nach Erhalt des Bewährungsbeschlusses schriftlich intruiert habe, zum Anwendungsbereich der VG habe ich u.a. Herrn Burhoff zitiert.
Meine Rückfrage bei Kollegen hat ergeben, daß das offensichtlich kein „Mißverständnis“ war, sondern eine Menge Kollegen seit kurzem derartige Beschlüsse bekommen haben.
Ich rate daher, gegen diese „Ausdünnung“ der Gebühren, die rechtlich falsch ist, mit Erinnerungen vorzugehen denn sonst bleibt das bis zur nächsten Gesetzesnovelle u.U. so. Aber vielleicht bleibt es auch ein Berliner Phänomen…..“.
Mich würde interessieren: Gibt es an anderen Orten diese Probleme auch?