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„Die Mär von der Überversorgung von Richtern und Beamten“

so heißt ein Beitrag des Bundesgeschäftsführers des DRB in der DRiZ 2011, 157, auf den ich über Jurion Recht gestoßen bin. Der Beitrag passt ganz gut zu meinem gestrigen Posting zu den Nullrunden bei den Rechtsanwälten. In der Meldung von JurionRecht zu dem Beitrag heißt es:

Gegenstand des Beitrags ist eine Untersuchung des baden-württembergischen Landesfinanzministeriums zur Altersversorgung von Beamten, dessen Aussagen nach Ansicht des Autors auch auf die Altersversorgung von Richtern und Staatsanwälten übertragbar seien. Zunächst wird dargelegt, wie bei der Untersuchung die Vergleichbarkeit von Beamtenpensionen und Renten hergestellt wurde. So sei bei Angestellten nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die betriebliche Altersversorgung zu berücksichtigen. Auch die Bildung der Vergleichsgruppen kommt zur Sprache. Anhand von vier Beispielsfällen wird aufgezeigt, dass in der Mehrzahl der Fälle die Alterssicherung der Rentner höher sei als die der vergleichbaren Pensionäre. So beziehe z.B. ein verbeamteter Bauingenieur (FH) als Pensionär eine Nettorente von 2.440,25 €. Ein vergleichbarer Kollege, der in der Wirtschaft tätig war, erhalte dagegen eine Nettorente von insgesamt 2.422,76 €. Vor diesem Hintergrund hält Schilling die in den Medien geäußerte Auffassung, Beamte seien überversorgt, für unzutreffend.“

Ok. Kann man so sehen, muss man aber nicht. Wen die Untersuchung aus Baden-Württemberg interessiert, der findet sie als LT-Drucksache 14/7405 im Angebot des dortigen Landtags.

Wochenspiegel für die 6. KW., oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. Richter richten Richter.
  2. Die lautlose Berufung.
  3. Und natürlich Kachelmann, vgl. hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier.
  4. Nette Werbeidee.
  5. Immer wieder: Kopien.
  6. Über den Anhalte-/Unfallort noch einmal hier.
  7. Über eine „Radarfallenwarnerin“ wurde hier berichtet.
  8. Gebühren für den Polizeigewahrsam?
  9. Zur Höhe der Geldstrafe hier.
  10. MPU für Radfahrer?

Wochenspiegel für die 46. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. Über die Strafanzeige gegen einen Richter, vgl. hier.
  2. Über den Richtervorbehalt und den Textbaustein wurde hier berichtet, vgl. auch noch hier.
  3. Nochmals zur Beförderungserschleichung hier.
  4. Vollmachtsfragen sind immer interessant, vgl. hier und hier, über manche Formulierung kann man streiten.
  5. Immer wieder, wenn ich das so aufgeschrieben habe…, vgl. hier.
  6. Das Internetportal zur Richterbewertung, vgl. hier.
  7. Zum Fest der Sachbeschädigung 🙂 hier ein Beitrag.
  8. Zu der Entscheidung BGH 1 StR 351/10 dann noch einmal hier.
  9. Über ein Verfahren gegen Marihuana-Züchter wird hier berichtet.
  10. Nochmals die Winterreifenpflicht, vgl. hier.

Laufbahnwechsel/Genieaustausch – aufgepasst

In den Bundesländern gibt es den sog. Laufbahnwechsel, in der Justiz auch etwas flapsig als „Genieaustausch“ bezeichnet. Da wechseln Richter vorübergehend zur StA und STA vorübergehend an die Gerichte (in Bayern ist das – wenn ich micht richtig erinnere – sogar obligatorisch). In der Strafjustiz kann das Probleme oder auch Vorteile bringen, je nachdem wie man es sieht. Denn ist ein Richter früher schon mal in einer Sache als Staatsanwalt tätig gewesen, dann ist er gem. § 22 Nr. 4 StPO als Richter ausgeschlossen. Und dabei kommt es auf den Umfang der Tätigkeit nicht an. Ausreichend ist jedes amtliche Handeln in der Sache, das geeignet ist, den Sachverhalt zu erforschen oder den Gang des Verfahrens zu beeinflussen. Und das wird auch erfüllt, wenn der jetzige Richter früher als StA in der Sache Akteneinsicht gewährt, eine Frist für eine eventuelle Stellungnahme eingeräumt und den Zeitpunkt der Wiedervorlage bestimmt hat (so BGH, Beschl. v. 12.08.2010 – 4 StR 378/10). Also: Es kann sich lohnen :-), die Akten auf solche Dinge mal durchzusehen.

Gerichtsverfahren in Münster: „Mauer des Schweigens“ und Strafanzeige gegen Richter (?)

Am LG Münster laufen derzeit (mindestens) zwei interessante (Groß)Verfahren, die es bis in die (Lokal)Nachrichten gebracht haben:

Unter der Überrschrift „Mauer des Schweigens“ wird über die Neuauflage des Verfahrens berichtet, in dem es bereits eine Revisionsentscheidung des  BGH zu Lasten der Angeklagten gegeben hat. Es geht um die Tötung von drei Kindern – angeklagt sind wegen Verjährung nur noch zwei Taten – durch die heute 46 Jahre alte Mutter. Ein Sohn hatte die drei Kindesleichen in der Kühltruhe entdeckt. Das Verfahren ist seinerzeit in Siegen gelaufen und vom BGH nach Aufhebung an das LG Münster verwiesen worden. In einem der Fälle komme – so der BGH –  Tötung durch aktives Tun und nicht nur durch Unterlassen in Betracht.
Wenn man den Bericht vom ersten Prozesstag liest: Wahrlich kein „schönes“ Verfahren, das das Schwurgericht da verhandeln muss. Das steckt man nicht so einfach weg, sondern das nimmt man mit nach Hause. Einfach natürlich auch nicht für die anderen Prozessbeteiligten.

Und dann ist da noch das Verfahren Löbbert. Auch ein Rückläufer des BGH in einem großen Wirtschaftsstrafverfahren, dass der BGH 2007 zur Neuverhandlung geschickt hat (vgl. hier). Übrigens eine interessante Revisionsentscheidung des BGH nach etwa dreijähriger HV-Dauer; über die BGH-Entscheidung wird sich der Präsident des LG Münster heute noch grämen, vor allem darüber, dass er damals dem Richter der StK eine Aussagegenehmigung in dem anderen Verfahren erteilt hat (§ 22Nr. 5 StPO lässt grüßen). Nichts desto trotz: Alles neu macht der Mai (na ja, ob es wirklich alles so neu wird, darf man nach einem Hinweis des BGH zur Strafzumessung der StK bezweifeln): Das Verfahren läuft jetzt neu und einer der Angeklagten will nun den Richter anzeigen. Interessant, wie das der StA kommentiert.