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Wildunfall bei ungenehmigter Privatfahrt mit einem Dienstwagen, oder: Das kann teuer werden….

entnommen Wikimedia.org Urheber Mediatus - Eigenes Werk

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Urheber Mediatus – Eigenes Werk

Und dann heute zum Abschluss das VG Koblenz, Urt. v. 02.12.2016 – 5 K 684/16, das zu der Frage Stellung nimmt, ob ein Beamter, der bei einer unerlaubten Privatfahrt an seinem Dienstwagen einen Schaden verursacht, seinem Dienstherrn diesen zu ersetzen hat. Der Beamte, der beim VG geklagt hat, hatte bei einer nicht genehmigten Privatfahrt mit seinem Dienstfahrzeug einen Wildunfall erlitten. Das Land Rheinland-Pfalz nahm ihn mit Leistungsbescheid auf Ersatz des Fahrzeugschadens von 7.800 € in Anspruch. Der Kläger habe – so das Land – mit der unerlaubten Privatfahrt gegen seine Dienstpflichten verstoßen und müsse die dadurch entstandenen Schäden ersetzen. Das VG hat die Klage auf Aufhebung des Leistungsbescheides abgewiesen.

Das VG hält den Beamten für schadensersatzpflichtig. Nach den geltenden Bestimmungen und Richtlinien sei die Benutzung von Dienstfahrzeugen für private Fahrten grundsätzlich unzulässig. Gegen diese für den Kläger nach § 35 S. 2 BeamtStG (Beamtenstatusgesetz) bindende Anweisung habe der Kläger bewusst verstoßen. Aus diesem vorsätzlichen Pflichtenverstoß sei dem Land ein Schaden erwachsen, den der Kläger nach § 48 Satz 2 BeamtStG zu ersetzen habe.

Den Hinweis des Klägers darauf, dass das Land eine Kaskoversicherung hätte abschließen können, die den Schaden ersetzt hätte, sieht das VG als verfehlt an. Entsprechend der aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 PflVersG folgenden Versicherungsfreiheit von Behördenfahrzeugen gelte der Grundsatz der sogenannten Selbstdeckung für Schäden an Personen, Sachen und Personen des Landes. Diese seien grundsätzlich nicht versichert. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages sei auch nicht aus Gründen der Fürsorgepflicht geboten, auf deren Verletzung der vorsätzlich handelnde Kläger sich auch nicht hätte berufen können.

M.E. überzeugt das Urteil. Allerdings bezieht sich die Versicherungsfreiheit von Behördenfahrzeugen nach § 2 PflVersG nur auf die Haftpflichtversicherung. Für Kaskoversicherungen besteht von vornherein keine gesetzliche Verpflichtung.

„Die Mär von der Überversorgung von Richtern und Beamten“

so heißt ein Beitrag des Bundesgeschäftsführers des DRB in der DRiZ 2011, 157, auf den ich über Jurion Recht gestoßen bin. Der Beitrag passt ganz gut zu meinem gestrigen Posting zu den Nullrunden bei den Rechtsanwälten. In der Meldung von JurionRecht zu dem Beitrag heißt es:

Gegenstand des Beitrags ist eine Untersuchung des baden-württembergischen Landesfinanzministeriums zur Altersversorgung von Beamten, dessen Aussagen nach Ansicht des Autors auch auf die Altersversorgung von Richtern und Staatsanwälten übertragbar seien. Zunächst wird dargelegt, wie bei der Untersuchung die Vergleichbarkeit von Beamtenpensionen und Renten hergestellt wurde. So sei bei Angestellten nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die betriebliche Altersversorgung zu berücksichtigen. Auch die Bildung der Vergleichsgruppen kommt zur Sprache. Anhand von vier Beispielsfällen wird aufgezeigt, dass in der Mehrzahl der Fälle die Alterssicherung der Rentner höher sei als die der vergleichbaren Pensionäre. So beziehe z.B. ein verbeamteter Bauingenieur (FH) als Pensionär eine Nettorente von 2.440,25 €. Ein vergleichbarer Kollege, der in der Wirtschaft tätig war, erhalte dagegen eine Nettorente von insgesamt 2.422,76 €. Vor diesem Hintergrund hält Schilling die in den Medien geäußerte Auffassung, Beamte seien überversorgt, für unzutreffend.“

Ok. Kann man so sehen, muss man aber nicht. Wen die Untersuchung aus Baden-Württemberg interessiert, der findet sie als LT-Drucksache 14/7405 im Angebot des dortigen Landtags.

Das so etwas bei uns passiert II… Bananenrepublik – ja oder nein?

„Dies und Das“ berichtet gerade unter der Überschrift „Das so etwas bei uns passiert“ über einen Polizeibeamten, der sich selbst Gebührenquittungen erstellt hat/haben soll, die er bei Verkehrskontrollen eingesetzt hat. „Dies und das“ meint, der Polizei müsse es schlecht gehen.

Zu dem Vorgang fiel mir sofort der Bericht in den „Westfälischen Nachrichten“ der letzten Tage ein. Danach soll ein Beamter des Eichamtes – es soll ein Ratsherr der Stadt Rheine sein – als Eichamts-Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer Kontrolle Brot eingesteckt haben (vgl. hier). Der Fall schlägt hier hohe Wellen (vgl. dazu hier). Also geht es offenbar nicht nur der Polizei schlecht, sondern auch anderen Beamten, wenn die Berichte zutreffen. Im Übrigen: Der Vorwurf gegen den Eichamtsbeamten ist wohl nichts Besonderes, wenn man den Berichten trauen darf/kann.

Fazit: Bananenrepublik – ja oder nein? 🙂