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Schlanke Justiz – nur nicht zu schlank

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Wie gestern schon angesprochen – ich habe Einblick u.a. in die NWZ. In der bin ich auf einen Beitrag „OLG Präsident für schlanke Justiz“ gestoßen, in dem sich der Präsident des OLG Oldenburg zur Modernisierung der Justiz und zu besserer Vergütung für Richter äußert.

So weit, so gut. Nur, zu schlank sollte es dann doch nicht werden und kann/darf es m.E. auch nicht. Das wäre es aber, wenn man den folgenden Vorschlag aufgreifen würde:

„Kircher schlägt vor, die Struktur der Bußgeldverfahren zu verändern. Derzeit beschäftige sich ein mit drei Richtern besetzter Bußgeldsenat beim OLG mit den Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. „Ausreichend wäre es, die Verwaltungsbehörde wie bisher über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide befinden zu lassen und dem Bürger die Möglichkeit zu eröffnen, hiergegen beim Amtsgericht vorzugehen, das dann ohne weitere Rechtsmittelmöglichkeit abschließend entscheidet.“

Nun, damit habe ich Probleme: Abgesehen davon, dass die Bußgeldsenate beim OLG kaum noch in Dreier-Besetzung entscheiden, will der OLG-Präsident wirklich in Bußgeldsachen nur eine gerichtliche Instanz eröffnen? Einsprüche bei den Verwaltungsbehörden sind i.d.R. erfolglos – die Instanz kann man also kaum zählen. Und dann nur noch das AG und über dem der blaue Himmel? Ich habe – angesichts der Qualität mancher amtsgerichtlicher Urteile – ganz erhebliche Zweifel, ob das der richtige Weg ist. Auch sprechen die teils schweren und die Betroffenen auch schwer treffenden Folgen m.E. eher dafür, die Rechtsbeschwerde weiterhin zuzulassen/beizubehalten. Der OLG-Präsident sollte vielleicht dann doch noch mal ein wenig nachdenken, ob er den Vorschlag aufrecht erhalten will.