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Schramme am Bentley – Bahn haftet, und dann auch noch die Hitze

Keine gute Woche für die DB.

Erst die Entscheidung des LG Dortmund im Beschl. v. 26.07.2012 – 11 S 93/12, die ich bei LTO gefunden haben. Da heißt es:

Das Unternehmen DB Autozug muss für den Schaden an einem Oldtimer aufkommen, der beim Rangieren auf einem Bahn-Waggon entstanden ist. Das Argument, die Einweiser auf den Waggons handelten auf eigenes Risiko, wollten die Richter nicht gelten lassen.

Die Deutsche Bahn muss einem Kölner Rentner für die Schramme an seinem Oldtimer Schadensersatz zahlen. Das entschied das Landgericht (LG) Dortmund am Donnerstag, zwei Jahre nachdem der Bentley beim Rangieren auf einem Bahn-Waggon Schaden genommen hatte (Beschl. v. 26.07.2012, Az. 11 S 93/12).

Der Rentner hatte sich von einem Bahn-Mitarbeiter unterschreiben lassen, dass der Schaden an seinem Auto wegen eines Fehlers beim Einweisen entstanden war. Die DB Autozug hatte sich zunächst gegen die Zahlung gewehrt, zog jetzt aber die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil zurück.

Die Argumentation der DB Autozug, die Einweiser auf den Waggons handelten sozusagen auf eigenes Risiko, stieß bei den Richtern auf Unverständnis. Denn dann würde sich kaum ein Einweiser mehr trauen, seine Arbeit zu verrichten. Gleichzeitig würde wohl auch kein Kunde mehr auf das hören, was ihm der Einweiser auftrage. Und wenn jeder Autofahrer vor der Fahrt erst einmal ausführlich mit dem Personal diskutiere, bekomme die Bahn sicher noch größere Probleme mit dem Fahrplan, als sie ohnehin schon habe, so der Vorsitzende.

Und dann die Hitze. Die hat die DB nun gar nicht gern, wie wir ja schon 2010 erfahren haben. Gestern waren dann mal wieder in einem ICE die Klimaanlagen defekt und im Ersatzzug dann gleich auch (vgl. u.a. hier). Da kommt Freude auf :-(.

 

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