Wir hatten ja vorgestern über die Entscheidung des OLG Düsseldorf zu PoliscanSpeed berichtet (vgl. hier). Jetzt hat auch das OLG Karlsruhe dazu Stellung genommen (vgl. Beschl. v. 17.02.2010, 1 (8) SsBs 276/09-AK 79/09. Das OLG Karlsruhe geht aber einen anderen Weg, obwohl auch hier der Betroffene keinen Erfolg hatte. Es lässt die Frage: standardisiert ja oder nein? offen, und setzt sich mit der Messung im Einzelfall auseinander. Insoweit hatte der Amtsrichter nach Auffassung des OLG ausreichende Feststellungen getroffen. Anders als das AG Dillenburg zieht das OLG aus der mangelnden Überprüfbarkeit keine Folgerungen. Na ja, man hat so ein wenig den Eindruck, dass „man“ irgendwie dieses Messverfahren retten will. Siehe auch noch AG Solingen und sowie AG Lübben
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PoliscanSpeed kein korrektes Messverfahren = Freispruch
Der Newsletter der Verkehrsrechtsanwälte meldet heute, dass auch das AG Solingen die Messung mit PoliScanSpeed nicht als korrekte Messung angesehen hat (vgl. Urt. v. 02.04.2009 – 23 OWi-81 Js 2227/08 -75/08). Ergebnis: Freispruch des Betroffenen. Die Rechtsbeschwerde ist noch beim OLG Düsseldorf anhängig. Ähnlich wie das AG Solingen vor kurzem das AG Dillenburg.
PoliScanSpeed-Messverfahren genügt rechtsstaatlichen Anforderungen (noch) nicht
Im Newsletter der Verkehrsrechtsanwälte wird auf eine Entscheidung des AG Dillenburg hingewiesen. Im Newsletter heißt es dazu.
„In seinem Beschluss vom 2. Oktober 2009 – Az: 3 OWi 2 Js 54432/09 – der noch nicht rechtskräftig ist, vertritt das Amtsgericht Dillenburg die Auffassung, dass das PoliScanSpeed-Messverfahren auf den Stand der Technik nachgerüstet werden müsse, um eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle des Sachverständigen zu ermöglichen. Es genüge momentan rechtsstaatlichen Anforderungen noch nicht. Jeder Bürger, der seit dem 01.02.2009 zum Teil drastisch erhöhte Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen zahlen müsse, habe einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf die nachträgliche Richtigkeitskontrolle der ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsübertretung. Das AG Dillenburg hat, da dies momentan bei Messungen des PoliScanSpeed-Verfahrens nicht gegeben ist, den Betroffenen freigesprochen.“
Ganz interessante Entscheidung!