PoliscanSpeed kein korrektes Messverfahren = Freispruch

Der Newsletter der Verkehrsrechtsanwälte meldet heute, dass auch das AG Solingen die Messung mit PoliScanSpeed nicht als korrekte Messung angesehen hat (vgl. Urt. v. 02.04.2009 – 23 OWi-81 Js 2227/08 -75/08). Ergebnis: Freispruch des Betroffenen. Die Rechtsbeschwerde ist noch beim OLG Düsseldorf anhängig. Ähnlich wie das AG Solingen vor kurzem das AG Dillenburg.

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