Kategoriearchiv: Sonstiges

(Haushalts)Lügen haben kurze Beine – Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden

Mal was ganz anderes, nämlich der Hinweis auf dei PM des OVG Münster vom heutigen Tag zum Ausgang des Verfahrens betreffend die Ratswahl in Dortmund. Dort hatte es – so war es im Streit  – eine sog. Haushaltslüge gegeben. Die hat jetzt zur Folge, dass die Ratswahl in Dortmund nachgeholt werden muss. In der PM heißt es:

„15. Dezember 2011

Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden

Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom heutigen Tag ent­schieden, dass die Wahl zum Rat der Stadt Dortmund vom 30.08.2009 wiederholt werden muss, weil  Amtsträger der Stadt im Wahlkampf die Haushaltslage der Stadt „geschönt“ dargestellt und damit den Wählern  wahlkampf­relevante Informationen vorenthalten haben.

Im Kommunalwahlkampf 2009 wurde die Finanzsituation der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2009 thematisiert. Die Vorsitzende der FDP-Fraktion erkundigte sich am 14.08.2009 bei der Stadtverwaltung über die Haushaltsentwicklung in Dortmund. Noch vor der Kommunalwahl gaben der damalige Oberbürgermeister und die dama­lige Kämmerin mit Schreiben vom 26.08.2009 Auskunft: Es sei derzeit nicht erkenn­bar, dass man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auskommen werde. Der Vorjahresvergleich lasse noch keine Auffälligkeiten erkennen. Tatsächlich hatten der ehemalige Oberbürgermeister und die damalige Kämmerin bereits am 11.08.2009 wegen ungedeckter Mehraufwendungen von zumindest 23,4 Mio Euro eine Haushaltssperre verabredet, die am 01.09.2009, also einen Tag nach der Kommunalwahl, wirksam werden sollte.

Wegen der als „Haushaltslüge“ bezeichneten Information beschloss der Rat der Stadt Dortmund auf Verlangen der Bezirksregierung Arnsberg, die Kommunalwahl wiederholen zu lassen. Die Ratswahl wurde jedoch nicht wiederholt. Stattdessen klagten 10 der 37 gewählten SPD-Ratsmitglieder gegen den Beschluss des Rates über die Wiederholung der Wahl. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Klage im März 2011 statt, weil nicht davon auszugehen sei, dass der Wahlausgang durch eine ordnungs- und pflichtwidrige Amtshandlung beeinflusst worden sei. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legte die Stadt Dortmund Berufung ein. Dieser Berufung hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr stattgegeben und die Klage der 10 SPD-Ratsmitglieder abgewiesen, so dass es bei dem Ratsbeschluss über die Wiederholung der Ratswahl verbleibt.

Zur Begründung hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung: Die Auskunft des ehemaligen Oberbürgermeisters und der ehemaligen Kämmerin im Vorfeld der Kommunalwahl 2009 sei ein gesetzwidriger, die Entscheidung der Wähler mög­licherweise beeinflussender Wahlfehler. Dieser habe die Ungültigkeit der Ratswahl und deren Wiederholung zur Folge. Ein zur Wahlwiederholung führender Wahlfehler könne nach ständiger Rechtsprechung auch darin liegen, dass den Wählern von Amtsträgern wahlkampfrelevante Fehlinformationen gegeben würden. Denn es sei verfassungsrechtlich geboten, dass sich der Wähler über Ziele und Verhalten der Wahlbewerber frei von Manipulationen oder Desinformationen Kenntnis verschaffen könne. Dabei sei rechtlich nicht erheblich, ob die Wahlbeeinflussung beabsichtigt oder bezweckt gewesen sei. Entscheidend sei allein, dass das fragliche Verhalten objektiv geeignet sei, den Wählerwillen zu beeinflussen. Dies sei hier hinsichtlich der Auskunftserteilung vom 26.08.2009 betreffend die Finanzlage der Stadt Dortmund der Fall gewesen. Amtsträger, die im Wahlkampf auf Anfrage eines Mandatsträgers die Haushaltslage als unauffällig darstellten, obwohl sie unmittelbar zuvor eine Haushaltssperre beschlossen und deren Vorbereitung in Auftrag gegeben hätten, handelten desinformierend und damit wahlrechtswidrig. Die festgestellte Desinforma­tion könne auch für die Wahl des Rates von entscheidendem Einfluss gewesen sein. Eine zutreffende Darstellung der Haushaltslage hätte dazu geführt, dass in Dortmund eine vertiefte und kritische Diskussion über die Haushaltslage geführt worden wäre. Bei lebensnaher Betrachtung hätten nicht nur vereinzelte Wähler den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, deren ehemalige Kämmerin und die sie tra­gende Partei für die problematische Haushaltslage verantwortlich gemacht und möglicherweise eine andere Wahlentscheidung getroffen.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Be­schwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 15 A 876/11.“

Tja, Lügen haben kurze Beine: Jetzt darf man in Dortmund noch einmal wählen…..

 

Qualmender Altkanzler – Ärger für die ARD

Die Tagespresse berichtet (gestern, aber hier auf Borkum dauert es ein wenig, bis aktuelle Printausgaben vorliegen) über den Ärger, der der ARD ins Haus steht wegen des bei G. Jauch qualmenden Altkanzlers Helmut Schmidt. Gegen die ARD bzw. deren Vorsitzende läuft wegen seines letzten Auftritts bei Jauch nun ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die ArbeitsstättenVO, und zwar dessen § 5.

Ich habe nun nicht geprüft, inwieweit die Vorschrift einschlägig ist. Aber unabhängig davon fragt man sich schon, warum eigentlich der Altkanzler bei (fast) allen Fernsehauftritten quasi „Kette raucht“. Und warum die Fernsehanstalten das mitmachen? Wenn man dann aber liest (vgl. hier): „Zudem sei Schmidt eine herausragende Persönlichkeit, die „im Programm nicht fehlen kann und sollte, und zwar so, wie er ist.“, kann man sich vorstellen, worum und wie es (zu)geht. Es müsste in den Zeiten des porpagierten Nichtraucherschutzes – egal, was man davon hält – aber doch auch anders gehen. Und geht es ja auch: Auf dem SPD-Parteitag hat Helmut Schmidt während seiner (Eröffnungs)Rede ja auch nicht geraucht. Also: Geht doch. 🙂 🙂

Dumm gelaufen II

Der Kollege Dr. Schmitz hat vor einigen Tagen unter der Überschrift „Dumm gelaufen“ über das Verhalten eines führerscheinlosen Angeklagten berichtet, der mit seinem Auto zum Gericht fährt, um dort an einer Hauptverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis teilzunehmen.

Die Geschichte hat mich an eine Begebenheit aus meiner Strafrichterzeit bei der auswärtigen Strafkammer Recklinghausen beim LG Bochum erinnert, der ich bis 1992 angehört habe.

Dort konnte man vom Dienstzimmer auf den Gerichtsparkplatz sehen. Das habe ich an einem Sitzungstag vor der Hauptverhandlung getan und dort beobachtet, wie von einem Fahrer ein Mercedes 500 (?) eingeparkt wurde. Der Fahrer begab sich dann ins Dienstgebäude.

Wir haben dann anschließend eine „Zuhälterei“ verhandelt. Der von mir beobachtete Fahrer war der Angeklagte, der bei seinen wirtschaftlichen Verhältnissen „erheblich tief stapelte“. Die Kammer hat sich dann durch Fragen – wie es der damalige Vorsitzende schon gut konnte – vom „Randgeschehen zum Kerngeschehen“ herangetastet. Die Frage nach einem vom Angeklagten ggf. gefahrenen Pkw rückte immer näher. Und der Verteidiger merkte auch wohl, worauf es hinauslief; er wurde immer unruhiger

Der Angeklagte hat dann eingeräumt, Halter und auch Eigentümer eines Pkw zu sein. Als wir dann nach der Marke fragten, wurde der Angeklagte merklich ruhiger. Die Frage, wie er seinen Pkw denn unterhalte, beantwortete er mit: Aus meinem Einkommen, das geht schon. Auf Vorhalt, wie das denn bei dem angegebenen Einkommen bei einem Pkw aus der Klasse Mercedes 500 möglich sei, hat der Angeklagte dann geschwiegen. Der Verteidiger hat an der Stelle um eine Unterbrechung gebeten. Danach wurde dann die Befragung auf der Grundlage anderer Werte fortgestzt.

In der Tat: Auch dumm gelaufen. Aber versuchen kann man es ja mal.

Endlich: Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren – Achtung: Übergangsregelung beachten!!!

Am vergangenen Freitag ist nun endlich das „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011“ im BGBL verkündet worden (vgl. hier). Das Gesetz ist damit am 03.12.2011 in Kraft getreten. Das Gesetz bringt die Möglichkeit, in allen Gerichtsverfahren bei überlanger dauer eine Entschädigung zu verlangen. Allerdings ist dazu eine sog. Verzögerungsrüge im verfahren erforderlich. Wir werden über die Einzelheiten in VRR und StRR 01/2012 berichten.

Hier aber schon mal der Hinweis auf die Übergangsregelung in Art. 22 des Gesetzes. Ich zitiere aus dem Manuskript meiner Beiträge:

„Art 22 des Gesetzes sieht folgende Übergangsregelung vor:

  • Die Neuregelung gilt nach Satz 1 auch für Verfahren, die bei seinem Inkrafttreten bereits anhängig waren, sowie für abgeschlossene Verfahren, deren Dauer bei seinem Inkrafttreten Gegenstand von anhängigen Beschwerden beim EGMR ist oder noch werden kann. Auf abgeschlossene Verfahren, die noch zu einer Beschwerde beim EGMR führen können, ist nach Art. 22 Satz 4 des Gesetzes § 198 Abs. 3 und 5 GVG nicht anzuwenden.
  • Für anhängige Verfahren, die bei seinem Inkrafttreten schon verzögert sind, gilt nach Art. 22 Satz 2 des Gesetzes § 198 Abs. 3 GVG mit der Maßgabe, dass die Verzögerungsrüge unverzüglich (§ 121 BGB) nach Inkrafttreten erhoben werden muss. In diesem Fall wahrt die Verzögerungsrüge auch einen Anspruch nach § 198 GVG für den vorausgehenden Zeitraum.
  • Ist bei einem noch anhängigen Verfahren die Verzögerung in einer schon abgeschlossenen Instanz erfolgt, also z.B. im landgerichtlichen Verfahren, bedarf es keiner Verzögerungsrüge.
  • Die Klage (s. oben III, 5) kann bei abgeschlossenen Verfahren sofort erhoben werden und muss spätestens am 03. Juni 2012 erhoben sein.“

Es ist also an der ein oder anderen Stelle Eile geboten.

 

 

Wer oder was ist „Klaasohm“?

Tja, wer oder was ist Klaasohm? Nun auf jeden Fall ein Volksfest auf Borkum, wo ich meinen „Seesitz“ habe, ein Volksfest, dass alljährlich am Vorabend des Nikolaustages gefeiert wird. Und in diesem Jahr habe ich bei der Planung aufgepasst. Kein Seminar (mehr), keine sonstigen Termine, da kann man dann beruhigt fahren und mitfeiern (was nicht alle Ur-Borkumer so gerne sehen, wenn die Zugereisten auch kommen). Und ich bin seit heute auf Borkum und feiere morgen dann mit.

Die Ursprünge dieses Festes sind umstritten (vgl. hier bei Wikipedia), darüber streiten sich auch die Borkumer (vgl. auch hier). Aber alle feiern mit. es ist schon verrückt, wenn man sieht, wie sich zum Abschluss des Festes die sechs Klaasohms vom sog. „D“ in die Menge stürzen – angeblich ist noch nie etwas passiert. Und „verprügelt“ werden Frauen bei dem „Männerfest“ auch nicht (mehr), es sei denn sie legen es darauf an. Übrigens: Auch hier bei youtube gibt es noch etwas,

Für mich ist es eine Gelegenheit, sich mit guten Bekannten aus und auf Borkum zu treffen und das Jahr Revue passieren zu lassen. Ach so: Und die Frauen dürfen 🙂 auch mit, jedenfalls zum „D“.

Nicht desto trotz: Hier läuft alles wie gewohnt weiter