Archiv der Kategorie: Lesetipp

Lesetipp I: Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG)

© Alex White _Fotolia.com

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Immer wieder Ärger mit dem Vorschuss vom Mandanten (oder der RSV) nach § 9 RVG. Die damit zusammenhängenden Fragen habe ich in meinem Beitrag in RVGreport 2011, 365 „Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG) dargestellt. Vielleicht hilft es ja. Der Beitrag ergänzt die Problematik zum Vorschuss aus der Staaatskasse (§ 47 RVG); vgl. dazu hier den Link. Download natürlich wie immer kostenlos.

Lesetipp: Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung des BGH – Teil 2

Seit einigen Tagen ist StRR 09/2011 online. Für einen Monat haben wir auf der Startseite von Heymanns Strafrecht den Beitrag „Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung des BGH – Teil 2“ von Rechtsanwalt Dr. Lucian Krawczyk, Bielefeld (StRR 2011, 331) zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Der Beitrag setzt StRR 08/2011, 293 fort.

Lesetipp: Vorschuss aus der Staatskasse (§ 47 RVG)

Immer wieder Ärger für den Pflichtverteidiger mit dem Vorschuss aus der Staatskasse nach § 47 RVG. daher war es mal Zeit für einen Beitrag zu der Problematik. Der ist im Heft 9 des RVGreport 2011 erschienen, und zwar RVGreport 2011, 327). Der weg dorthin geht über diesen Link. Vielleicht hilft der Beitrag ja. Wäre schön. Download natürlich kostenlos

Lesetipp: Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung des BGH – Teil 1

Inzwischen ist StRR 08/2011 online. Für einen Monat haben wir aus dem Heft auf der Startseite von Heymanns Strafrecht den Beitrag „Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung des BGH – Teil 1“ von Rechtsanwalt Dr. Lucian Krawczyk, Bielefeld (StRR 2011, 293) zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Teil 2 folgt in StRR 09/2011.

Lesetipp: ABC der Gegenstandswerte im Straf- und Bußgeldverfahren

Wenn man die Überschrift liest, stutzt man und denkt: Gegenstandswerte im Straf- und Bußgeldverfahren? Gibt es die denn da? Brauche ich als Verteidiger denn in dem Bereich des Straf- bzw. Bußgeldverfahrens (auch) Gegenstandswerte?

Die Antwort ist eindeutig: Ja, sicher, und zwar vornehmlich bei der Abrechnung der Nrn. 4142, 4143 VV RVG. Da kann es um eine ganze Menge Geld gehen, da wir es bei den Gebühren mit Wertgebühren zu tun haben, die sowohl für den Wahlanwalt als auch für den Pflichtverteidiger anfallen, und zwar grds. in gleicher Höhe.

Mein Beitrag: „ABC der Gegenstandswerte im Straf- und Bußgeldverfahren“ aus RVGreport 2011, 281 enthält dazu eine Zusammenstellung. Vielleicht ja doch lesenswert ;-).