Und dann die Lösung zur Gebührenfrage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren, wenn Anklage zum LG, das LG aber beim AG eröffnet?
So kurz wie die Frage war auch die Antwort:
„Nr. 4113 VV RVG
LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 02.09.2010 – 2 Qs 72/10
Steht auch so im Kommentar.“
Und wenn ich schon auf dem Kommentar verweise, dann aber auch richtig, also: <<Werbemodus an>>: Bestellen kann man Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, dann hier 🙂 <<Werbemodus aus>>.