Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren, wenn Anklage zum LG, das LG aber beim AG eröffnet?

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Und dann – vor dem Wochenende – noch die Freitagsgebührenfrage. Heute ganz kurz – kommt aus einer Facebook-Gruppe -:

„Nach gerade geführter Diskussion unter Kollegen bitte ich um ein likörisches Machtwort:

Die StA erhebt Anklage zum LG, das LG eröffnet vor dem AG.

Fallen die Nr. 4107 und die Nr. 4113 an (Tätigkeit unterstellt) oder nicht?“

Sollte nicht so schwer sein.

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