Lösung zu: Welche Gebühren, wenn Anklage zum LG, das LG aber beim AG eröffnet?

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Und dann die Lösung zur Gebührenfrage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren, wenn Anklage zum LG, das LG aber beim AG eröffnet?

So kurz wie die Frage war auch die Antwort:

„Nr. 4113 VV RVG

LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 02.09.2010 – 2 Qs 72/10

Steht auch so im Kommentar.“

Und wenn ich schon auf dem Kommentar verweise, dann aber auch richtig, also: <<Werbemodus an>>: Bestellen kann man Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, dann hier 🙂 <<Werbemodus aus>>.

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