Nach einer politisch mehr als bewegten Woche, an deremn Ende man sich fragt: „Haben die sie noch alle?“ und sich die Antwort dann kurz selbst geben kann mit: „Nein!“, dann hier der Wochenspiegle für diese 6. KW./2020, an die wir uns noch lange erinnern werden:
- BGH: Erfolgt richterlicher Hinweis entgegen § 139 Abs. 4 Satz 1 ZPO erst in der mündlichen Verhandlung muss nach Gewährung von Schriftsatznachlass Schriftsatz berücksichtigt werden,
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Einsicht in spruchkörperinterne Geschäftsverteilungspläne als „Jedermannrecht“?,
- Mitarbeiterfotos im Facebook: Erst fragen, dann posten,
- und dann aus meinem Blog: StGB/OWiG III: Unbefugter Verkehr mit dem Mandanten, oder: WhatsApp auf ungenehmigtes Smartphone