So, dann auch diese Woche ein Wochenspiegel. Aber – hatte ich dazu ja schon in der letzten Woche geschrieben – es ist schwieriger geworden, ihn zusammen zu stellen, seitdem JuraBlogs offline ist. Leider weiß niemand, warum. Einfach so. Schade.
Aber ich will versuchen, den sonntäglichen Rückblick aufrecht zu erhalten. Mit einer Neuerung: Ab heute werde ich im Wochenspiegel immer auch den Top-Beitrag der ablaufenden Woche aus meinem Blog bringen, wobei mir klar ist, dass bei diesem „Kurzranking“ also 🙂 die Montags- und/oder Dienstagsbeiträge wegen der längeren „Laufzeit“ im Vorteil sind.
Heute weise ich im Wochenspiegel dann hin auf:
- BAG zur gerichtlichen Verwertbarkeit von Aufzeichnungen aus offener Videoüberwachung,
- Deutliche Worte vom OLG Stuttgart: Wer grenzenlos veröffentlicht, muss auch grenzenlos haften,
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AG Mayen zu VKS-Abstandsmessung: Akteneinsicht in Referenzvideo und Reparaturnachweise,
- und als Gegensatz zum AG Mayen: AG Weiden i. d. OPf.: Keine Einsicht in Geschwindigkeits-Messdaten,
- BGH stärkt (erneut) Rechte von Mietern,
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60-Jähriger belästigt 17-jährige Kollegin per WhatsApp – Kündigung unwirksam,
- Untersuchungshaft eines Heranwachsenden – und die unterbliebene Unterrichtung der Jugendgerichtshilfe,
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und aus meinem Blog: Einziehung, oder: Die Einziehung eines Pkw ist Nebenstrafe/Strafzumessung.