Nachdem es in der vergangenen Woche wegen meiner Urlaubsabwesenheit einen Wochenspiegel der etwas anderen Art gegeben hat, heute dann wieder ein „normaler“ Wochenspiegel. Und man kann sagen: Es ist wieder da, das „beA“, mit dem ich dann die Zusammenstellung starte.
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- 53 km/h zu schnell: Fahrverbot entfällt wegen Datenschutzverstößen der Bußgeldstelle,
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OLG Bremen: Geschobenes Fahrrad kann vorfahrtsberechtigt sein,
- Steilvorlage für den Staatsanwalt,
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BGH: Nicht vorhersehbare Störungen der EDV-Anlage des Prozessbevollmächtigten
- Das Schriftform-Erfordernis – und die unleserliche Unterschrift,
- und auch immer noch aktuell: Umgang mit der DSGVO in Vereinen, oder: OLG Köln gibt Entwarnung für Fotografen: KUG gilt auch nach der DSGVO weiter,
- Kann ich verlangen, dass eine Videokamera entfernt wird?
- und dann haben wir noch: Geringe Schenkungsteuer für eine Luxuskreuzfahrt