Die „Ostfriesischen Nachrichten“ – ja, ich bin auf Borkum 🙂 – berichteten gestern über einen Mann in Middels, der seinen Führerschein bei der Polizei abgegeben und dann aber mit dem Pkw weggefahren ist. Dasselbe hier im vorigen Jahr (2012 :-)) in Darmstadt.
Das fragt man sich dann: Vergessen? Und wird das bei § 21 StVG: Vorsatz oder Fahrlässigkeit?