Manche Familien sind aber auch vom Pech verfolgt, so dass man sie – in Anlehnung an das Märchen „Frau Holle“ der Brüder Grimm und die „Pechmarie“ – als „Pechfamilie“ bezeichnen kann. So eine Familie, aus der ein Mitglied vor einiger Zeit einen „Unfallschaden“ geltend gemacht hat, damit aber beim LG und OLG Düsseldorf Schiffbruch erlitten hat. Beide sind nämlich von einem fingierten Unfall ausgegangen. Und warum?
Neben den üblichen Kriterien – u.a. Auffälligkeiten bei der Historie des Unfallwagens, Bedenken gegen die Zufälligkeit des „Unfallgeschehens“ weist auch das OLG im OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.03.2013 – 1 U 99/12 – auf folgende Besonderheit hin:
„Selbst für den Senat, der aufgrund seiner Spezialzuständigkeit regelmäßig auch mit Fällen, die den Vorwurf von manipulierten Schadensereignissen zum Gegenstand haben, konfrontiert ist, besitzt die Zahl der Schadensfälle, in die der Kläger und sein familiäres Umfeld in den vergangenen Jahren verwickelt waren, Ausnahmecharakter. Der Kläger, sein Schwager XXX, seine Schwester XXX, geborene XXX, die Ehefrau des Zeugen XXX, sowie der Bruder des Klägers, XXX, waren in der Zeit von 2007 bis 2011 in mindestens 25 Schadensereignisse verwickelt. Diese zeichneten sich dadurch aus, dass eine der vorgenannten Personen das jeweils in das Schadensereignis verwickelte Fahrzeug entweder geführt hat, ihr Halter war oder eine Kombination aus diesen Beteiligungen vorlag. Darüber hinaus war häufig eine weitere Person aus dem Familienkreis als Beifahrer und damit als Zeuge an den Schadensereignissen beteiligt. Der Kläger selbst war in mindestens 10 Schadensereignissen verwickelt, in acht davon als Fahrer. Hierbei handelt es sich um die Schadensereignisse am 26.03.2007, 16.10.2007, 29.03.2008, 09.09.2008, 04.03.2009, 26.05.2009 (streitgegenständliches Schadensereignis), 08.07.2009 und 26.06.2011. Zur Vermeidung einer umfangreichen Aufzählung wird auch hinsichtlich dieser Schadensereignisse auf die Auflistung im Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 29.03.2012 zum Verfahren vor dem Landgericht…“
Bei einer solchen Unfallhäufung – kann ja schon mal passieren 🙂 – gerät man natürlich in Erklärungsnot, ggf. nicht nur im Zivilverfahren….
“Pechfamilie” – 25 Verkehrsunfälle in vier Jahren? via @burhoff http://t.co/Ox7GUcLpdC
Ich erinnere mich an ein ähnliches Urteil vor einiger Zeit. Da war es aber nur ein und dieselbe Person, der wiederholt an der gleichen Kreuzung die Vorfahrt genommen wurde.
hallo, ja, ich hatte vor einiger Zeit mal was zum LG Wuppertal.
Strafrecht Online: “Pechfamilie” – 25 Verkehrsunfälle in vier Jahren?: Manche Familien sind aber auch vom Pech… http://t.co/WlnlmmRQyI
Die können einfach nicht Auto fahren 🙂 http://t.co/L5PRucfBfL
So ein Unrecht! Kann man denn da gar nichts gegen tun? Nur weil schon ein paar Unfälle waren, solche Vorurteile? Herr Burhoff, übernehmen Sie. Und zwar pro bono.