„Beleidigung durch Wahlwerbung – SPD verletzt Polizistenehre“ so lese ich es gerade in meinem LTO-Feed und denke, was ist denn da los? Sicherlich eine berichtenswerte Entscheidung, die dir durch gegangen ist. Mitnichten. Es handelt sich „nur“ um den Hinweis auf eine Urteil des RG aus dem Jahr 1912 und eine dazu verfasste Glosse. Also wegen des Entscheidungsdatum nicht ganz so schlimm, wenn man es übersehen hat. Aber die Glosse könnte/sollte man mal lesen. Sonntags ist für so etwas ja vielleicht Zeit.
Hoffentlich verletze ich keine Polizei-Ehre, wenn ich darauf verweise, daß der Begriff Polizei das erste Mal in einer bischöflichen Vorschrift der Stadt Würzburg im Jahre „obachtgebm“ 1476 verwendet wurde. Unter dem Begriff „Polizei“ verstand man einen guten Zustand des Gemeinwesens.
Quelle: Verlag dt. Polizeiliteratur, Titel, Polizeilicher Schusswaffengebrauch gg Personen. Autorin Professorin Dietlind Neuwirth. Seite 14
Haben die scheinbar über die Jahrhunderte vergessen.
Oder man hat schlicht vergessen, es ihnen zu sagen.