Ich habe da mal eine Frage: Wie war das noch mal mit der Erstreckung?

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Als Gebührenfrage kommt hier heute dann eine Frage, die während meines Urlaubs in der FB-Gruppe gestellt worden ist, und zwar:

„Liebe Kollegen,

ich bin in einem Verfahren beim Landgericht als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Der Vors. fragte bei mir an, ob ich auch die Pflichtverteidigung in zwei weiteren Verfahren, die zu dem Hauptverfahren hinzuverbunden werden sollen, übernehme. Ich sagte zu, beantragte insoweit meine Beiordnung unter dem jeweiligen Az. und Akteneinsicht. Das Landgericht ordnete mich unter dem jeweiligen Az. als Pflichtverteidiger bei. Im Nachgang erfolgte die Verbindung zu dem Hauptverfahren. Ich hatte für die beiden „neuen“ Verfahren jeweils einen KfA geschickt und nun hält man mir vor, dass ich die Akte erst nach der Verbindung erhalten hätte und daher keinen Anspruch auf die Gebühren hätte.

Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen, ob das wirklich so stimmt? Damit ich einmal in den Wald gehen und laut schreien kann.“

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