Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das mit den Kosten für den Einziehungsbeteiligten nach Freispruch?

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Schon etwas länger hängt in meinem Blogordner eine Frage, die ein Anwalt im Rechtspflegerforum gestellt hatte. Heute stelle ich sie dann hier ein.

Gefragt wurde Folgendes:

„Im Strafverfahren wurde der Angeklagte freigesprochen. Im Hinblick auf den am Verfahren Beteiligten Einziehungsbeteiligten hat das AG im Urteil festgestellt, dass „dass die Staatskasse verpflichtet ist, dem Angeklagten und Einziehungsbeteiligten für Vermögensschäden, die ihnen aufgrund des am 16.06.2022 vorgenommenen Vermögensarrestes entstanden sind, zu entschädigen“ sei.“

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