Dann kommt hier noch die Frage zum RVG:
„Liebe Kollegen,
der Mdt. wurde 2018 wegen Raubes (zulasten einer Prostituierten) verhaftet. In den 2 HV-Terminen erschien das vermeintliche Tatopfer nicht. HB wurde daraufhin aufgehoben und das Verfahren nach 205 StPO analog eingestellt, da ohne das Tatopfer nicht auszukommen war. Ich habe seitdem regelmäßig beantragt, das Verfahren einzustellen, da die Prostituierte untergetaucht ist und sich höchstwahrscheinlich nicht mehr in Deutschland aufhält. Zuletzt habe ich das Gericht im April diesbezüglich genervt.
Kurz darauf ruft mich die neue Richterin der Abteilung an und möchte mit mir einen HVT vereinbaren, um die Sache zuzumachen.
Eine halbe Stunde später ruft sie erneut an um mir mitzuteilen, dass der Mdt. Ende letzten Jahres verstorben ist.
Das Verfahren wurde nun eingestellt. Ist die Gebühr nach 4141 entstanden? Ich finde dazu nichts.“
