Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe dann mal eine Frage: Wo und wie muss ich die Nr. 4141 VV RVG abrechnen?, gestellt.
Hier kommt dann meine Antwort:
“ Moin, das ist im Grunde doch ganz ein.
Es geht in der Anm. Abs. 3 um die Gebührenhöhe. Die richtet sich immer nach der Mittelgebühr der Verfahrensgebühr des Rechtszuges, in dem die HV vermieden worden ist. Also: Einstellung im gerichtlichen Verfahren biem AG, dann z.B. nach der Nr. 4106 VV RVG. Nur im vorbereitenden Verfahren kann es etwas schwieriger werden. Denn dann geht es darum, wo denn die HV vermieden worden wäre, also welcher Rechtszug/welches Gericht maßgeblich geworden wäre, wenn nicht eingestellt worden wäre.
Mit der Frage der Festsetzung hat die Anmerkung nichts zu tun.
Sie finden dazu etwas bei Burhoff RVGreport 2015, 3: Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG – Teil 1 Allgemeines, Mitwirkung und Gebührenhöhe. Der Beitrag ist insoweit noch aktuell.
Die Gebühr ist im Übrigen eine Festgebühr in „Höhe der Rahmenmitte“. Dazu finden Sie Entscheidungen auf der Homepage bei der Nr. 5115 VV RVG.“
