OWI I:  Messfehler bei Messung mit dem Messgerät LTI, oder: Unverwertbarkeit der Messung

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Und dann habe ich am ersten Arbeitstag der Pfingstwoche heute hier OWi-Entscheidungen.

Ich beginne mit dem AG Biberach, Urt. v. 16.04.2026 – 10 OWi 520 Js 2942/25 jug.  – zur  Verwertbarkeit einer mit dem Messgerät LTI durchgeführten Geschwindigkeitsmessung.

Zur Last gelegt worden ist dem Betroffenen im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 47 km/h. Vorgeworfen wurde statt der erlaubten 100 km/h – nach Toleranzabzug – 147 km/h. Die Messung erfolgte mit dem Lasermessgerät LTI 20/20 TrueSpeed.

Das AG hat den Betroffenen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Eine Fehlmessung könne nicht ausgeschlossen werden. Die konkrete Geschwindigkeit könne nicht mehr festgestellt werden. Nachdem durch die Verteidigung ein Sachverständigengutachten vorgelegt worden war, welches die Messgenauigkeit des Messgerätes infrage gestellt hatte, hatte auch das AG ein gerichtliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten sollte hierbei Stellung nehmen, zur Frage, ob hier mit dem Handlasergeschwindigkeitsmessgerät LTI 20/20 TruSpeed, TS 01156 eine ordnungsgemäße Geschwindigkeitsmessung durchgeführt und mit 152 km/h eine zutreffende Geschwindigkeit ermittelt wurde.

Der vom Gericht beauftragte Sachverständige war dann in seinem, in der Hauptverhandlung vorgetragenen; Gutachten zu dem Schluss, dass das Messgerät weder Messrichtigkeit noch Messbeständigkeit aufweise. Seit Jahren komme es immer wieder zum Nachweis von Fehlmessungen.

Wegen der Einzelheiten verweise ich dann hier ausnahmsweise einmal nur auf den verlinkten Volltext. In dem habe ich allerdings die vom AG in seine Urteilsgründe eingestellten Schaubilder nicht abbilden können. Die findet man dann aber in dem verlinkten Original, und zwar hier: AG Biberach 10 OWi 520 Js 2942_25 jug.

Kleiner Hinweis: Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die StA hat – trotz Freispruchantrag in der HV – Rechtsbeschwerde eingelegt.

Und bei der Gelegenheit der Hinweis auf <<Werbemodus an>> Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 6. Aufl. 2023, und auf Burhoff, (Hrs.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 7. Aufl. 2024, die man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.

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