Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Welchen Wert setze ich für die Einziehung eines „Cannabiskoffers“ an? zur Diskussion gestellt.
Hier meine Antwort:
„Der BGH sagt: Null, ob der BGH das „immer so schön“ sagt, ist eine andere Frage .
Rechtsprechung hier: ABC der Gegenstandswerte in Straf- und Bußgeldverfahren, in AGS 2024, 242.
Neueres gibt es nicht.“
Und natürlich sind die Fragen auch behandelt beu <<Werbemodus an>> bei Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2026, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.
