Und dann natürlich auch am Karfreitag die Gebührenfrage, denn wenn schon, dann denn schhon. Heute mal wieder aus der Strafverteidigergruppe:
„Mal ’ne doofe Gebührenfrage: Auswärtiger Termin mit weiter Anreise und (günstiger) Übernachtung. Nach Vorgespräch am Saal Rücknahme Einspruch noch vor Aufruf.
Terminsgebühr ist mangels Aufruf natürlich nicht entstanden – gibt’s die Reisekosten dennoch (ich meine schon, weil ja geladen und angereist)?“
