Ich habe da mal eine Frage: Einspruchsrücknahme vor Aufruf – Terminsgebühr entstanden?

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Und dann natürlich auch am Karfreitag die Gebührenfrage, denn wenn schon, dann denn schhon. Heute mal wieder aus der Strafverteidigergruppe:

„Mal ’ne doofe Gebührenfrage: Auswärtiger Termin mit weiter Anreise und (günstiger) Übernachtung. Nach Vorgespräch am Saal Rücknahme Einspruch noch vor Aufruf.

Terminsgebühr ist mangels Aufruf natürlich nicht entstanden – gibt’s die Reisekosten dennoch (ich meine schon, weil ja geladen und angereist)?“

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