Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren abrechnen?

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Am Freitag hatte ich „gefragt“: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren abrechnen?

Darauf hatte ich nur kurz wie folgt geantwortet:

„Moin, nein.

Bin unterwegs in Afrika. Daher so kurz.

Ich erkläre Ihnen gerne nach Rückkehr, warum nicht.

Beschwerde wurde durch die VG abgedeckt.“

Der Fragesteller hat sich dann nicht wieder gemeldet. Ich denke, er hat sich selbst weiter informiert. Das kann man auch gut mit meinem Beitrag: Die Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen aus AGS 2023, 241 oder <<Werbemodus an>> noch besser mit Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2026, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.

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