Und dann noch die RVG-/Gebührenfrage. Heute geht es um Folgendes – stammt mal wieder aus der FB-Gruppe „Strafverteidiger….:
„Verfahrensgebühr entstanden oder nicht ?
Gericht teilt mit, den Strafbefehlsantrag der StA nicht zu erlassen, sondern das Verfahren nach § 154 StPO einzustellen. Kopie des Antrages wird übersandt. Im Anschluss erfolgt die angekündigte Einstellung.
Ist die gerichtliche Verfahrensgebühr entstanden?“
