Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren, wenn erst Angeklagten- und dann Nebenklägervertreter?

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Und dann noch die Gebührenfrage, die auch in dieser Woche aus dem Rechtspflegerforum stammt, und zwar:

„Guten Morgen,

das Verfahren richtet sich gegen 4 Angeklagten.

Dem Angeklagten 1 wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Das Verfahren gegen den Angeklagten zu 1 wurde nach § 170 StPO eingestellt, und die Grundgebühr und Verfahrensgebühr aus der Staatskasse erstatttet.

Im Anschluss hat sich der Angeklagte 1 als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen. Die Kosten des Nebenkläger (Angeklagten 1) tragen die Angeklagten zu 2, 3, 4.

Sind die ausbezahlten Pflichtverteidigergebühren auf die Nebenklägergebühren anzurechnen?“

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