Und dann das letzte Gebührenrätsel aus 2025. Es stammt aus der Verteidigergruppe bei Facebook,
Da wurde gefragt:
„Da die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgericht B. Berufung eingelegt hat, im übrigen völlig ohne Erfolgsaussicht, habe ich meine bis dahin angefallenen Pflichtverteidigergebühren der ersten Instanz als Vorschuss abgerechnet.
Der Bezirksrevisor ist der Auffassung, dass im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß dem Paragraphen § 464b, 467 StPO ein Vorschuss mangels gesetzlicher Grundlage nicht vorgesehen ist.
Das ist mir noch nie passiert, bis jetzt wurde immer, spätestens nach Umstellung auf eine Vorschusszahlung, festgesetzt und ausgezahlt. Ist was neu, habe ich was übersehen oder hat er einfach unrecht?“
