Und hier dann die Lösung zu der Frage: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren gibt es als beigeordneter Zeugenbeistand?
„Moin,
wahrscheinlich wird der Kampf derselbe sein. Einen wesentlichen Unterschied sehe ich in der Formulierung nicht.
Ich würde aber dennoch nicht nur eine Einzeltätigkeit abrechnen. Gekürzt werden kann immer :-), sondern mit dem Umfang der polizeilichen Aussage, dem Inhalt der Anklage und dem angekündigten Vorhaben der Zeugin argumentieren. Das ist mehr als bloße „Beistandstätigkeit).
Viel Erfolg.“
Und dann <<Werbemodus an>< auch mal wieder der Hinweis auf die Neuauflage von Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2025. Die Neuauflage kommt dann Ende November 2025. Man kann hier vorbestellen. <<Werbemodus aus>>.
