Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren gibt es als beigeordneter Zeugenbeistand?

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Und dann noch – bevor es ins Wochenende geht – die Gebührenfrage. Die lautet heute:

„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,

trotz Kenntnis der verschiedenen Auffassungen und der herrschenden Meinung zum Thema Vergütung des (beigeordneten) Zeugenbeistands (Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG) erlaube ich mir eine kurze Frage, da ich im Rahmen meiner Recherche zu keinem klaren Ergebnis gekommen bin.

Im Gegensatz zur üblichen Formulierung („wird für die Dauer der Vernehmung“) wurde ich in einem Verfahren „für den Hauptverhandlungstermin am …“ beigeordnet. Zur Vorbereitung wurde mir u.a. die Anklageschrift und die polizeiliche Aussage der Zeugin (79 Seiten) zum Zweck der Vorbereitung der Verhandlung zugesandt. Hintergrund war, dass die Zeugin angekündigt hatte, ihre Beschuldigungen zurücknehmen zu wollen und Beratungsbedarf bzgl. § 55 StPO bestand.

Für mich wäre es interessant zu wissen, ob sich vor diesem Hintergrund eine andere Art der Abrechnung für meine Tätigkeit als Zeugenbeistand ergibt?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus sehr herzlich, umso mehr weil mir absolut bewusst ist, wie schwer es sein kann, mal „kurz eine Frage“ zu beantworten. „

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