Und dann noch die Gebührenfrage, die heute aus dem Rechtspflegerforum stammt.
Dort hatte ein(e) TeilnehmerIn folgendes interessantes Problem:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe mal wieder eine Frage an euch.
Ich habe einen Nebenklägervertreter, der gleichzeitig auch als Adhäsionsklägervertreter fungierte.
Dieser reicht mir nun zwei Vergütungsanträge ein, einen für die Tätigkeit als Nebenklägervertreter und einen für die Tätigkeit als Adhäsionsklägervertreter.
Im Vergütungsantrag als Nebenklägervertreter beantragt er die Festsetzung der Gebühr VV 4104 RVG. Nun ist es so, dass die Anklageschrift der StA auf den 21.11.2024 datiert ist und wenige Tage später bei Gericht einging. Der Antrag auf Zulassung der Nebenklage wurde erst am 05.02.2025 gestellt.
Ich frage mich nun, ob die Gebühr VV 4104 RVG überhaupt entstanden ist?
Der Nebenklägervertreter hat zwar mit Schriftsatz vom 14.02.2024 die Vertretung angezeigt, er fungierte jedoch nicht als Nebenklägervertreter, sondern er informierte Polizisten, dass sich der Geschädigte noch in stationärer Behandlung befindet und den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen kann. Außerdem gab er die Kontaktdaten eines Zeugen bekannt, legte den Screenshot eines Chat-Verlaufs des Geschädigten mit einem Dritten vor und bestritt, dass der Geschädigte dem Beschuldigten eine Ohrfeige gab. Ist es notwendig für die Entstehung der Gebühr, dass der Verteidiger in diesem Verfahrensstadium schon sagt, dass er Nebenklage erheben wird?
Zudem frage ich mich, ob für die Verfahrensgebühr VV 4100 RVG mit der Mittelgebühr überhöht ist, da der Nebenklägervertreter gleichzeitig Adhäsionsklägervertreter war und mit einem weiteren Antrag die Festsetzung einer 2,0 Verfahrensgebühr VV 4143 RVG beantragt hat. Ist die Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr isoliert zu bestimmen oder nicht? Es handelt sich schließlich um denselben Sachverhalt mit den gleichen Beteiligten – im ersten Moment denke ich, dass eine neue Einarbeitung nicht erforderlich ist und der Arbeitsaufwand sinkt. Sicher bin ich mir aber nicht.
Vielleicht kann ja jemand helfen…“
