Und im Gebührenrätsel heute dann wieder etwas zur zusätzlichen Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen, also die Nrn. 4142, 5116 VV RVG. Das ist mit der gebührenrechtliche Dauerbrenner.
Hier die Frage, die aus einer FB-Gruppe stammt:
„LiKöre,
ich hab da mal eine Gebührenfrage.
PKW des Mandanten wird nach Tuning von der Verkehrspolizei beschlagnahmt (diese beantragte ein richterliche Anordnung, die aber wohl nicht erging).
Ich beantrage die sofortige Herausgabe, die nach Beweissicherung auf der Hebebühne des Reviers am Folgetag erfolgt.
Jetzt wird ein Bußgeldverfahren geführt. Ist die Gebühr Nr. 5116 VV RVG angefallen?
Danke!“
