Lösung: Ich habe da mal eine Frage: Gebührenverzicht auch bei Umbeiordnung wegen Zulassungsverlust?

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Und dann noch die Antwort auf die Frage vom vergangenen Freitag. Die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Gebührenverzicht auch bei Umbeiordnung wegen Zulassungsverlust?

Und ich hatte geantwortet:

„Moin,

es geht doch nicht um das Vertretenmüssen, sondern, dass insgesamt nur einmal die Pflichtverteidigergebühren gezahlt werden. Mit dem Erlöschen der Zulassung – aus welchen Gründen auch immer – erlöschen doch nicht die Ansprüche gegenüber der Staatskasse.“

Ich vermute man, dass die Antwort nicht gefallen wird, aber sie ist m.E. richtig. Und wer Bock hat, kann das dann ja – der Fall wird allerdings nicht so häufig sein – mal gerichtlich überprüfen lassen. Das Ergebnis würde mich dann interessieren.

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