Und dann habe ich hier das Rätsel/die Frage, und zwar:
„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,
anbei eine von mir erstrittene Entscheidung des AG pp.zum Akteneinsichtsrecht in die gesamte Messreihe. Die Bußgeldstelle der Stadt pp.hatte, obwohl ich vorab schon auf eine ähnliche Entscheidung des Amtsgerichts pp. v. pp. hingewiesen hatte, an ihrer ablehnenden Haltung festgehalten. Erst nach Vorliegen dieser Entscheidung erhielt ich die geforderte Messreihe. Gerne können Sie diese Entscheidung in Ihrem – sehr hilfreichen und von mir gerne für Recherchezwecke genutzten – Blog veröffentlichen.
Eventuell könnten Sie mir hierzu eine gebührenrechtliche Frage beantworten: Im Beschluss ist angegeben, dass die notwendigen Auslagen des Betroffenen von der Stadtkasse getragen werden. Ich bin mit der Verteidigung des Betroffenen im Bußgeldverfahren beauftragt und bin davon ausgegangen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung keine gesonderten Gebühren auslösen würde. Sind durch das gerichtliche Verfahren jetzt weitere Gebühren entstanden, und wenn ja, welche wären das?“
