Ich habe da mal eine Frage: Welches Recht ist nach dem KostBRÄG anwendbar?

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Und dann noch das Rätsel. Das stammt mal wieder aus einer FB-Gruppe. Dort war während meines Urlaubs die Frage gestellt worden:

„Hallo!

Eine Frage:

Die Hauptverhandlung läuft bereits seid April, beigeordnet werde ich auf meinen Antrag hin im Juli 2025. Sehe ich das richtig, dass ich für die Termine vor Änderung des RVG nach altem Recht abrechne und für die Termine nach 01.06.2025 nach neuem Recht? Vielen Dank fürs Mitdenken.“

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