Und dann der Wochenspiegel. Auch in dieser Woche noch einmal eine Rückschau. Wir sollten zwar schon wieder in Hamburg sein, für einen aktuellen Wochenspiegel reicht es aber nicht. Daher: Rückschau auf die 28. KW/2020, mit:
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LG Trier zur Wiederaufnahme und Neuheit von Beweismitteln nach Einspruchsverwerfung,
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Wegen Erkrankung verpasster Amtsarzt-Termin kann Abmahnung begründen,
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OLG Brandenburg: Besitzvorschriften sind nicht auf elektronische Daten anwendbar,
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und aus meinem Blog – das war zu erwarten: Außer der Reihe: USt-Änderung am 01.07.2020, oder: Wie rechnen Verteidiger mit den geänderten USt-Sätzen ab?
