Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Muss ich mir die Gebühren des Pflichti anrechnen lassen?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Muss ich mir die Gebühren des Pflichti anrechnen lassen?

Und hier dann die Lösung – kurz und knapp -, weil man dazu nicht viel mehr sagen kann:

„Moin,

ich denke, da hat der Bezirksrevisor Recht.

Schauen Sie bitte mal in § 52 Abs. 1 Satz 2 RVG.

Tut mir leid 🙂 .“

Und ich nehme diese Frage/Anwort dann mal wieder zum Anlass, um <<Werbemodus an>> auf die im Herbst erscheinende Neuauflage von Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2025, hinzuweisen, die man hier vorbestellen kann. <<Werbemodus aus>>.

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