Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Und dann eine Folgefrage zur „Eigentümertätigkeit“, zur Diskussion gestellt.
Darauf dann meine Antwort:
Zur Folgefrage:
Wenn ein Strafverfahren gegen den Mandanten eingeleitet wird, gilt die Anrechnungsregelung der Vorbem. 4.3 Abs. 4 VV RVG.
Sie müssten dann m.E. die Beschwerde bei der Bemessung der Rahmengebühr berücksichtigen und dann anrechnen.