Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Und dann eine Folgefrage zur „Eigentümertätigkeit“

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Und dann eine Folgefrage zur „Eigentümertätigkeit“, zur Diskussion gestellt.

Darauf dann meine Antwort:

Zur Folgefrage:

Wenn ein Strafverfahren gegen den Mandanten eingeleitet wird, gilt die Anrechnungsregelung der Vorbem. 4.3 Abs. 4 VV RVG.

Sie müssten dann m.E. die Beschwerde bei der Bemessung der Rahmengebühr berücksichtigen und dann anrechnen.

 

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