Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Muss ich mir die Pflichti-Gebühren anrechnen lassen?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Muss ich mir die Pflichti-Gebühren anrechnen lassen?

Und hier dann meine Antwort:

„Ich bin in „Abwesenheitsvorbereitungen“ 🙂 : Daher nur kurz:

Pflichtverteidigergebühren und Erstattung der Wahlanwaltsgebühren sind unterschiedliche Ansprüche. Also kann m.E. nur angerechnet werden, was im jeweiligen Verhältnis von Bedeutung ist. Bisher haben Sie die Nr. 4143 VV RVG als Pflichtverteidiger erhalten. Damit hat der Adhäsionskläger nichts zu tun. Er wird durch die Zahlung der Staatskasse auch nicht entlastet. D.H.: Sie machen die Nr. 4143 VV RVG beim Adhäsionskläger geltend, müssen dann aber die Zahlung anzeigen und im Zweifel zurück zahlen.“

 

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