Und dann noch die Gebührenfrage, auch wieder aus der FB-Gruppe „Strafverteidiger“. Und zwar:
„Ist eigentlich SGG, aber im Strafrecht kommt das ja öfter vor und anders als bei den Zivilisten sind die Gebühren da ebenfalls nicht streitwertabhängig:
Ich vertrete Mandant in drei Klagen gegen dieselbe Behörde. Für Verfahren A und B wird zum Termin geladen. Es wird aufgerufen: in der Sache Mandant gegen Behörde.
Nach ein wenig Einführung für die Ehrenamtlichen kommt die Frage, ob A, B und C verbunden werden können. Alle Beteiligten stimmen zu. Es wird Verbindung beschlossen.
Es gibt nur ein Protokoll des führenden Verfahrens A.Für welche Verfahren (jedenfalls nach strafrechtlichen Grundsätzen) ist denn jetzt eine Terminsgebühr entstanden?“