Am Ende der 29. KW. gibt es dann den gewohnten Wochenspiegel zu Beiträgen aus anderen Blogs:
-
Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig oder auch: BVerfG: Manuelle, undifferenzierte Bestandsdatenauskunft nach § 113 TKG ist verfassungswidrig
-
EuGH erklärt Privacy-Shield für unwirksam, Standardverträge nur noch eingeschränkt nutzbar,
-
BVerfG: Überwachung von Ausländern im Ausland durch den BND verfassungswidrig,
- „Bis zu 90 % unter Neupreis“: Irreführende Werbung bei Gebrauchtwaren,
-
Covid-19-Erkrankungen im Betrieb – Greifen D&O-Versicherungen bei Versäumnissen?
-
OLG Köln: Informationen über Preiserhöhung dürfen nicht versteckt sein ,
- BGH: Gehörsverstöß durch Nichtberücksichtigung von Angriffs- und Verteidungsmitteln einer Partei bei offenkundig fehlerhafter Anwendung der Präklusionsnormen,
- und – es war zu erwarten – aus meinem Blog dann: IIn eigener Sache: Einstellen eines Beschlusses aus dem Ablehnungsverfahren strafbar?, oder: StA Köln kneift.