Die 41. KW. geht zu Ende und ich berichte aus ihr über:
- Die Schüsse in eine Personengruppe – und die Frage der Tateinheit,
-
BGH: Annahme eines Beweisverwertungsverbots im Rahmen der Sachrüge nicht zu prüfen,
- Für die anwaltliche Praxis: Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen
- DSGVO: Wiener Hausverwaltung muss Klingelschilder entfernen
- Übelste Staatsanwältin,
- und aus meinem Blog: Verteidiger III: Das “belauschte” Verteidigergespräch, oder: Mund halten, aber immer und überall.
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