Der Fahrlehrer auf der Übungsfahrt, oder: Fahrzeugführer?

© Ljupco Smokovski - Fotolia.com

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Was ist eigentlich, wenn es im Beisein des Fahrlehrers bei einer Fahrschulfahrt zu einer VerkehrsOWi kommt? Kann dann auch gegen den Fahrlehrer eine Geldbuße festgesetzt werden?

Die Antwort gibt der AG Landstuhl, Beschl. v. 20.10.206 – 2 OWi 4286 Js 10115/16. Danach ist der Fahrlehrer als Beifahrer während einer Übungsfahrt grundsätzlich kein Führer eines Kraftfahrzeugs. Er kann allenfalls für Vorgänge während der Fahrt nach den allgemeinen Regeln des StGB oder als Verkehrsteilnehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 StVO verantwortlich sein.

M.E. zutreffend. Die Entscheidung setzt konsequent die Rechtsprechung des BGH im BGH, Beschl. v. 23.09.2014 – 4 StR 92/14 um (vgl. dazu: Der Fahrlehrer und sein Mobiltelefon: Yes, he can.). Diese ist zwar zu § 23 Abs. 1a StVO ergangen, hat aber für andere Verkehrs-OWi Bedeutung.

Der „Senior“ auf dem Bild hat nichts zu bedeuten…. 🙂 .

5 Gedanken zu „Der Fahrlehrer auf der Übungsfahrt, oder: Fahrzeugführer?

  1. Ich

    Die Entscheidung des AG Landstuhl ist zwar im Lichte der BGH-Rechtsprechung folgerichtig, letztere widerspricht m.E. jedoch der diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 15 StVG, welche den Fahrlehrer kraft gesetzlicher Fiktion zum Fahrzeugführer erklärt, mit allen sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen (andernfalls hätten wir mit dem Fahrschüler einen Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis).

  2. RA Liebscher

    @ ich:
    So weit ich weiß dient die Fiktion aus § 2 Abs. 15 StVG v.a. dazu, eine Strafbarkeit des Fahrschülers wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu vermeiden. Soweit wohl die hM. Es gibt aber wie fast immer auch eine aA 😉

  3. Michaela

    Hallo danke für den tollen Artikel. “ Der Fahrlehrer und sein Mobiltelefon: Yes, he can“ ist auch sehr interessant. In unserer MPA ist das aber denke ich trotzdem nicht zugelassen.

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