Fanbanner geklaut – Wohnungsdurchsuchung bei einem Dritten?

© eyetronic - Fotolia.com

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Und nach dem LG Bielefeld, Beschl. v. 25.11.2015 – 3 Qs 556/ Js 1306/14-316/15 – dazu Der „steife Penis“ kommt zur Anklage, die „Nacktbilder“ nicht – Durchsuchung rechtswidrig – nun der Hinweis auf den BVerfG, Beschl. v. 11.01.2016 – 2 BvR 1361/13. 11 Also mal wieder eine Entscheidung des BVerfG zur Durchsuchung, so ganz viel hatten wir dazu in der letzten Zeit – zum Glück – ja nicht.

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