Über die Entscheidung des BGH im Verfahren Mollath – vgl. hier der BGH, Beschl. v. 14.10.2015 – 1 StR 56/15 – ist ja schon an verschiedenen Stellen berichtet worden; der Kollege Garcia hat in hier unter: Mollath am BGH, ja such schon „besprochen“. Ich kann/will mich daher kurz fassen und auf die vorliegende Entscheidung nur hinweisen. Dies vor allem auch deshalb, weil ich ja im August 2014 über die Einlegung der Revision durch den neuen Verteidiger berichtet hatte (s. hier: Neue Besen kehren gut – wie gut, das wird sich zeigen Herr Mollath). Das damals von mir und vielen anderen erwartete Ergebnisse liegt also nun vor: Der BGH hat den Spruch: Freispruch ist Freispruch, nicht gekippt.
Aber: Ich vermute mal, dass das dem neuen Verteidiger wahrscheinlich auch von vornherein klar war, dass das passieren würde. Es wird im Zweifel dann doch darum gehen, über die Revision zum BGH – quasi als Umweg – den Weg zum BVerfG – in den Schloßbezirk frei zu machen, um von da aus dann zum EGMR nach Straßburg zu fahren. Das Verfahren wird uns also voraussichtlich noch länger beschäftigen.
Auch wenn es die Wenigsten tatsächlich eingestehen, ist Mollath ziemlich deutlich als Straftäter überführt worden.
Man kann es doch nur begrüßen, wenn sein „neuer Verteidiger“ nun den Gang nach Straßburg antritt, um seinen Mandanten von all der völlig unberechtigten Schmach zu befreien (Ironie).
Mit dem Umweg über den Schlossbezirk werden wir das endgültige Ergebnis wohl eher gegen 2020 erhalten.
„2020“ – meinen Sie das klappt wirklich :-)?
Davon bin ich zutiefst überzeugt, schließlich liegen die Dinge ja so erschreckend eindeutig zugunsten Herrn Mollaths.
Gerade das BVerfG wird eine staatliche Willkür bis hinein in die Herrenstraße feststellen und den BGH für dieses Manöver in beispielloser Weise in die Schranken weisen. 😉
@ Justiz im Osten:
Stimme Ihnen völlig zu. Er hat seine Frau misshandelt, im Wahn gelebt, den „größten Schwarzgeldskandal aller Zeiten“, den es bekanntlich nie gab, eingebildet.
Hier zwei aufschlussreiche Artikel/Interviews:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-101368199.html
http://www.zeit.de/2013/35/gerhard-strate-gustl-mollath
Die Medien lieben Justizskandale, deshalb konstruieren sie welche. Ich bin mir sicher, dass Mollath bald wieder auffällig wird. Und natürlich wird er auch dann ganz sicher Opfer sein, was auch sonst.
Irgendwie scheint auch noch niemandem unter den Kommentatoren der BGH-Entscheidung deren Randziffer 37 aufgefallen zu sein. Das ist ja im Grunde genommen eine in die Entscheidung eingebaute Versicherung des 1. Strafsenats, mit der sie sowohl im Schlossbezirk als auch in Straßburg der Prüfung standhalten sollte.
ob das den Verteidiger abhalten wird…..
Euer Ehren, damit machen sie es sich vielleicht doch zu einfach.
„Unbegründet“ kamen ja nun schon einige Entscheidungen beim BVerfG und dem EGMR an. Dieser durch den BGH angenommenen Unbegründetheit wird der Verteidiger freilich ausführlich entgegentreten.
Ich jedenfalls sehe einem sicherlich recht ausführlich begründeten Nichtannahmebeschluss des BVerfG freudig entgegen.
„Justiz im Osten“ – hoffentlich kein tatsächlicher Justizangehöriger, so gehässig und unsachlich, wie er sich hier äußert.
@Ergebniskosmetik: Mollaths Schwarzgeldvorwürfe haben sich teilweise bestätigt, er hat sich also mitnichten irgendwelche Geschichten eingebildet.
Diese Abneigung gegen Mollath kann ich nicht wirklich nachvollziehen, sie ist auch unangebracht. Ich denke man sollte Angeklagten schon das Recht zusprechen, für sich zu kämpfen. Überdies ist unstrittig, dass das Verfahren gegen Mollath rechtsstaatswidrig ablief.
@kb: Nicht doch immer gleich diese künstliche Empörung. Sehr gut lässt sich zwischen privater und dienstlicher Auffassung differenzieren, sonst dürfte das Dienstzimmer wohl kaum mehr verlassen werden und selbst die Nachtruhe müsste in Robe abgehalten werden. 🙂
@Knoffel: Eine „Abneignung“ würde ich das nicht gleich nennen, eher eine objektive Bewertung des gesamten Scharmützels. Ein Unschuldiger ist Herr Mollath jedenfalls nicht.
Der Wahrheitsgehalt der psychiatrischen Gutachten wird wohl irgendwo in der goldenen Mitte liegen.
@ Knoffel: „Mollaths Schwarzgeldvorwürfe haben sich teilweise bestätigt“
Das ist nachweislich falsch und ein populärer Irrtum. Sie haben sich mit dem Fall offensichtlich nicht fundiert auseinandergesetzt.
@Ergebniskosmetik: Dann belegen Sie das bitte, denn Ihre eigene Quelle (zeit.de) besagt nichts anderes.
@ Knoffel:
„Laut Bericht war nämlich vieles, was Mollath behauptete, nachprüfbar richtig – aber nicht die Schwarzgeldvorwürfe. Das Geldhaus spricht von arbeitsrechtlichen Verstößen. Kundendepots, die an die Konkurrenz transferiert wurden, Provisionen, die Berater dafür erhielten. „Für eine Kündigung haben die Beschuldigungen nicht gereicht“, sagte der Revisor der Bank im Ausschuss. Mollaths Ex-Frau verglich sich mit der Bank und bekam eine Abfindung.“
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-101368199.html
Hätten wir es also präzise auf den Punkt gebracht. Vielen Dank für diese Klarstellung.
@Justiz im Osten:
Gar kein Problem, ich helfe mit:
„[…] Mollath hatte stets auf einen Schwarzgeldskandal bei der HypoVereinsbank hingewiesen, in den seine Frau verwickelt sei. Später bestätigte ein Revisionsbericht der Bank die Vorwürfe teilweise. […]“
http://www.zeit.de/2013/35/gerhard-strate-gustl-mollath
Die Vorwürfe Mollaths haben sich also Ergebnis teilweise bestätigt, sodass er sich die Sachen nicht einfach bloß eingebildet hat. Und dass alles richtig ist, kann man nicht verlangen, denn Ermittlungen beginnen – sei es von staatlicher oder privater Seite aus – naturgemäß nur mit Vermutungen.
Mollath hatte also einen ungeheuerlichen Skandal skizziert, der sich dann eher als Minimalvergehen entpuppte. Es war wahrscheinlich im Ergebnis nicht mehr, als sich regelmäßig in bestimmten Abteilungen vorfinden ließe.
Reifen zerstechen und ordentlich ausrasten hat damit sicherlich wenig bis gar nichts zutun. Es nennt sich Rosenkrieg.
Womit Sie nun substantiiert belegt haben, dass Sie in dem Fall voreingenommen sind, denn das Gericht hat ihn freigesprochen:
„[…] Das Gericht sprach Mollath außerdem in den Anklagepunkten der Freiheitsberaubung und des Zerstechens Dutzender Autoreifen frei. Hier sei es nicht möglich gewesen, einen Tatnachweis zu führen. Zudem sprach das Gericht Mollath eine Entschädigung wegen der jahrelangen Unterbringung in der Psychiatrie zu. Es gebe keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung. […]“
Sprechen Sie also bitte nicht von objektiver Bewertung und Klarstellung.
Hier natürlich die Quelle, die ich vergaß:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-von-gericht-in-regensburg-freigesprochen-a-985731.html
Ich bleibe bei objektiver Bewertung, auch dann, wenn es Unbehagen bei ihnen auslöst.
Das Gericht ließ im Wiederaufnahmeverfahren erhebliche Zweifel an der Unschuld bestehen, was sie natürlich ebenso wissen. 🙂
Machen wir uns nichts vor, Mollath ist nicht so harmlos, wie er vorgibt.
Ihre Bewertung ist subjektiv, denn Sie könnten ebenso die Frau verdächtigen, eine Intrige geschmiedet zu haben, um den absolut unschuldigen Mollath hinter Gitter oder in die Psychatrie zu bringen.
Unterm Strich wurde hier großes Unrecht von Gerichten geschaffen und ich denke, es ist nicht wirklich angebracht, das mit solchen Vermutungen zu relativieren.
Das ist meine Meinung. Was er getan hat und was nicht, interessiert mich nicht. Mich interessieren nur belegbare Fakten, denn lieber nehme ich einen freien Schuldigen in Kauf, als einen unfreien Unschuldigen.
Offenbar gelingt es ihnen nicht sonderlich gut, Tatsachen ins Auge zu sehen.
Herr Mollath möchte hier als vollkommen unschuldig rehabilitiert werden.
Ich unterstelle der Justiz jedenfalls von Beginn an keine bösartigen Absichten. Herr Mollath hat es verstanden, frühzeitig als Querulant zu erscheinen und verlor insgesamt erheblich an Glaubwürdigkeit.
„Unterm Strich wurde hier großes Unrecht von Gerichten geschaffen“
Nein, überhaupt nicht. Alles, was Mollath widerfahren ist, hat er selbst verschuldet. Es gab für seine Täterschaft hinsichtlich der Reifen konkrete Indizien, die nach so vielen Jahren nachvollziehbarerweise nicht für einen sicheren Tatnachweis ausgereicht haben. Das Landgericht Regensburg ging keineswegs von erwiesener Unschuld aus. So gingen natürlich die meisten Prozesse aus, die nach 9 Jahren wieder aufgerollt würden.
Zur Wiederaufnahme kam es übrigens nur wegen einer reinen Formalie.
Sie haben ein wirklich eigenartiges Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.
Ich schließe mich der Meinung von „Ergebniskosmetik“ an und möchte hinzufügen, dass Mollath auch im Rahmen der Begutachtungen, die er regelmäßig verhinderte, Anlass dazu gab, von psychischen Störungen auszugehen.
Letztlich ist die Causa Mollath ein deutliches Signal dafür, dass die Justiz in solchen Fällen eben auch ein falsches Ergebnis produzieren kann, dies jedoch unter dementsprechend „torpedierender Haltung“ des Angeklagten.
Die deutsche Strafjustiz ist wohl kaum dafür bekannt, voreilig Unterbringungen in der Psychiatrie auszusprechen, auch wenn es medial gelegentlich danach klingt.